Fake Train: Kosten seien "Geschäftsgeheimnis" der Bundeszentrale für politische Bildung

Weiß jemand, was ich da tun kann?

Es gibt im IFG einen Passus, der besagt, dass private Firmen, die im Auftrag der öffentlichen Hand agieren, ebenfalls auskunftspflichtig sind. Da die Bundeszentrale deinen Auskunftsantrag nun bereits förmlich abgelehnt hat, müsstest du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen, sofern du danach noch den Klageweg beschreiten willst, oder auch nur, um der Behörde zu zeigen, dass du dir diesen Weg offenhältst. Das einfachste, was du derzeit tun kannst, ist, den Informationsfreiheitsbeauftragten um Vermittlung zu bitten. Dafür gibt es unter der Anfrage den Schalter “Vermittlung starten”.
Bei deiner Anfrage steht interessanterweise: “die Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen”. Wieso das denn?

Die Grätchenfrage ist dann, inwieweit betriebswirtschaftliche Aspkete von der privaten Firma offengelegt werden müssen. (siehe: § 6 IFG - Einzelnorm)

Die Firma kann ja schwärzen, was sie für Betriebsgeheimnis hält.