Evaluationsbericht Thüringer Transparenzgesetz

Der Thüringer Landesbeauftragte für Informationsfreiheit hat mir verraten, dass das Thüringer Innenministerium derzeit an einem Evaluationsbericht zum Thüringer Transparenzgesetz schreibt.

Daher werfe ich mal den Vorschlag in die Runde, dem Ministerium seine Erfahrungen mit dem ThürTG zu schildern.

Moin! Es ist nicht das Ministerium, sondern das FÖV Speyer: https://www.foev-speyer.de/
Wir haben schon Kontakt aufgenommen und freuen uns über Beiträge von euch!

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Ich vermute dann, dass das FÖV vom Thüringer Innenministerium beauftragt wurde?

Ja, genau. Das ist die Evaluation, die im Transparenzgesetz vorgesehen ist. :slight_smile:

Wenn die Evaluation fertig ist, werde ich sie per ThürTG anfragen.

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Habe mal den Auftrag angefragt, mit dem diese Evaluation ins Rollen gebracht wurde:

Habe meine Erfahrungen mit dem Thüringer Transparenzgesetz an das FÖV Speyer gesendet. Keine Reaktion, keine Eingangsbestätigung, auch nicht auf einen Nachtrag. :frowning: Mich würde interessieren, auf welcher Grundlage sie evaluieren. Sollte man dafür keine Erfahrungsberichte aus dem realen Leben einbeziehen?

Ich weiß es nicht, ich habe bisher auch keine Antwort bekommen.

Der Bericht ist jetzt fertig und veröffentlicht:

Ich lese mir gerade das Begleitschreiben vom Innenministerium zum Evaluationsbericht durch. Das TMI vermerkt unter Punkt 2.5 stolz, dass in der Behördenumfrage die Behörden angegeben haben, dass 99% aller ThürTG-Anfragen innerhalb eines Monat bearbeitet wurden. Kann das FragDenStaat mal abgleichen? Ich habe in Thüringen schon mehr als fünf Anfragen gestellt, die gar nicht beantwortet wurden oder eben erst nach Untätigkeitsklage.

Habe mal die Termine angefragt, zu denen der Evaluationsbericht vorgestellt werden soll:

@arne.semsrott
Hat die OKFN eigentlich eine Stellungnahme zum Evaluationsbericht des Thüringer Transparenzgesetzes abgegeben?

Habe nur diese Stellungnahme vor Verabschiedung des Gesetzes gefunden:

Die dort aufgeworfenen Punkte sind aber letztlich immer noch aktuell.

Bei der Bereichsausnahme für Bildungseinrichtungen und der Ausforschung von Prüfungsfragen möchte ich noch hinzusetzen: Prüfungen sind hoheitliche Aufgaben und unterfallen gerade nicht der Freiheit von Forschung und Lehre. Von daher trägt die Gesetzesbegründung die Bereichsausnahme nicht.