Unvollständige Informationserteilung (man könnte schlussfolgern, dass Informationen umständlich und so dargestellt worden sind, um etwaige negative Auswirkungen auf das Amt und die zu beratende Gemeinde zu vermeiden).
m.E. unvollständige, umständliche oder gar keine Beantwortung von Fragen sowie zögerliche Informationserteilung.
Es wird nicht auf meine konkrete Frage eingegangen
Du musst auf jeden Fall rechtzeitig Widerspruch einlegen und im Fall eines Widerspruchsbescheid rechtzeitig Klage einreichen. Ein nicht-vollständiger Bescheid beschwert dich, dagegen musst du vorgehen.
Du hast in SH nur das Recht auf “vorliegende” Informationen, nicht auf Wissen in Köpfen von Mitarbeitern. Es wird kein Schriftstück (mehr) geben, auf dem steht, was du wissen willst. Wo sollte so etwas abgeheftet werden? Warum sollte so eine E-Mail aufbewahrt werden?
Die Polizei stand in den Räumlichkeiten und hat gefragt. Dann wurde geantwortet. Das wurde doch nicht sauber dokumentiert.
Wenn das Amt sagt “Haben wir nicht.”, dann musst du leider das Gegenteil glaubhaft machen, um weiter zu kommen. Du kommst aber, wenn überhaupt, nur vor Gericht weiter. Das dauert derzeit etwa 3 Jahre bis die 6. Kammer in Schleswig Zeit für dein Problem hat. Deine Klage wird übrigens abgewiesen werden, weil du den Widerspruch nur per E-Mail geschickt hast. Das reicht nicht. Und die Frist, das zu korrigieren, ist dann längst abgelaufen.
Wenn du via Einschreiben/via Mein Justizpostfach rechtzeitig Widerspruch einlegst, dann wird vor Gericht verhandelt. Dann sind aber 3 Jahre mehr Zeit ins Land gegangen, in der natürlich alles Mögliche schon gelöscht wurde… Ooops.
Das Gericht fordert ab Einreichung der Klage von dir etwa 500€ (= 3 Gebühren für Auffang-Streitwert 5000€), die die Landeskasse eintreibt, wenn du nicht freiwillig zahlst.