hat jemand Erfahrung damit, wie Anfragen an den eigenen öffentlichen Arbeitgeber gehandhabt werden? Sollte man so etwas vermeiden? Kann das rechtliche Konsequenzen haben? Oder ist eine Behörde auch ggü. Beschäftigten als Privatpersonen auskunftspflichtig?
Habe es noch nicht probiert, aber wundern tut es mich nicht. Kommt ggf. auch auf die Formulierung der Anfrage an.
Die Wahrnehmung als Angriff finde ich häufig vor und ich bin nirgendwo bei den angefragten Behörden Mitarbeiter.
Es gibt hier im Forum eine Rubrik, wo man Anfragevorschläge machen kann. Da sind Anfragen gut aufgehoben, die man nicht selbst stellen will. Zum Beispiel haben Teilnehmer bei TopfSecret des öfteren die Erfahrung gemacht, dass sie von den angefragten Restaurants angegangen werden oder gleich Hausverbot bekommen. Andererseits unterstreicht das auch die Wichtigkeit, Anfragen pseudonym oder anonym stellen zu können. Das BVerwG hat vor zwei Wochen entschieden, dass es diese Möglichkeit als nicht so wichtig ansieht.
Im Nachgang kann ich nun auch mur jedem davon abraten, auch nur ganz unverfängliche Anfragen über Fragdenstaat an den eigenen Arbeitgeber zu senden.
Im Personalgespräch kann es dann ganz schbell Ansatzweise in Richtung “Vertrauensverlust” gehen, was dann arbeitsrechtlich relevant sein kann.
In jedem Fall jemandem vom Personalrat mitnehmen
Ansonsten: Gibt es hier wohl irgendwo einen Bereich wo sich Verwaltingsmitarbeitende austauschen können? Ich finde es echt traurig wie mit dem IFG umgegangen wird