Entwurf der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung überarbeitet – Neufassung veröffentlicht

Mustersatzung Informationsfreiheit für Städte und Gemeinden, Landkreise, Anstalten und Stiftungen
öffentlichen Rechts und kommunale Zweckverbände in Hessen

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main (https://ddrm.de/) hatte im Dezember 2019 einen ersten Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung für hessische kommunale Gebietskörperschaften veröffentlicht.

Anlass dafür war, dass in Hessen auf der Grundlage des § 81 Abs. 1 Ziffer 7 HDSIG alle kommunalen Gebietskörperschaften aus dem Geltungsbereich des Hessischen Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) ausgenommen sind; es sei denn, sie beschließen jeweils für sich eigene kommunale Informationsfreiheitssatzungen. Von dieser Möglichkeit haben aktuell lediglich 13 Städte, Gemeinden und Landkreise Gebrauch gemacht. In Hessen gibt es es aber insgesamt nahezu 600 rechtlich selbständige kommunale Gebietskörperschaften, darunter 422 Städte und Gemeinden, davon 191 Städte (incl. der 5 kreisfreien Städte Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und 231 Gemeinden, 21 Landkreise, mindestens 119 kommunale Zweckverbände unterschiedlichster Art und Aufgabenstellung, 4 kommunale Jobcenter (Groß Gerau, Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Landkreis Offenbach) die als rechtlich selbständige Anstalten öffentlichen Rechts Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften (der entsprechenden Landkreise) wahrnehmen; sowie eine unbekannte Anzahl weiterer rechtlich selbständiger Organisationen, denen von kommunaler Gebietskörperschaften (Gemeinden und Landkreisen) Aufgaben übertragen wurden, z. B. das Gesundheitsamt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg .

Auf Grund von Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, aber auch von Kommunalpolitiker*innen, hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ihren Entwurf überarbeitet und in einer Neufassung veröffentlicht. Wesentliche Grundlagen für die Neufassung des Satzungsentwurfs waren

  • der im Oktober 2022 veröffentlichte Entwurf für ein Landestransparenzgesetz Baden-Württemberg, den der frühere Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, erarbeitet hat sowie
  • der Entwurf für ein Bundestransparenzgesetz, , der im November 2022 von einem zivilgesellschaftliches Bündnis (FragdenStaat, Netzwerk Recherche, Mehr Demokratie e.V., Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, Transparency International Deutschland, Abgeordnetenwatch, Lobbycontrol, Wikimedia Deutschland, Deutscher Journalisten-Verband) veröffentlicht wurde.

In den beiden Gesetzentwürfen und in der Neufassung des Entwurfs der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung wird

  • ein Transparenzregister gefordert, in dem grundsätzlich alle amtlichen Informationen veröffentlicht werden sollen, soweit es nicht zwingende rechtliche Gründe für Abweichungen von diesem Gebot gibt und
  • zu den Kosten für Auskünfte eindeutig festgestellt wird, dass für Informationsfreiheitsanfragen „keine Kosten (Gebühren und Auslagen) oder sonstigen Entgelte erhoben“ werden.