Energiebedarfsausweis nicht vorhanden

Hallo zusammen,

folgende Antwort habe ich auf meine Anfrage nach dem Energieausweis für die Wallstadtgrundschule erhalten:

'Auf Ihren Antrag gemäß § 24 Abs. 1 UVwG dürfen wir Ihnen mitteilen, dass die entsprechende Umweltinformation, zu der Sie Zugang beantragen, bei der Stadt Mannheim nicht vorhanden ist.

Ihr Antrag wäre daher gemäß § 27 Abs. 1 UVwG abzulehnen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten.’

Wie ist nun das weitere Vorgehen?

Hier die Anfrage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-wallstadt-grundschule-romerstrae-3368259-mannheim/#nachricht-527997

Viele Grüße,
Marion

Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

Es ist interessant, dass die Behörde vor Ablehnung des Antrags dich erstmal in Kenntnis davon setzt anstatt den gleich abzulehnen.
Kleiner Tipp allgemein: Immer die Paragraphen anschauen, die die Behörde da so vorbringt, das ist meist sehr hilfreich. Noch ein Tipp: Die Gesetzesgrundlagen sind auch in der Anfrage auf FragDenStaat oben erwähnt (bei „Genutztes Gesetz”) und klickt man darauf, gibt es meist auch einen Link zu dem gesamten Gesetzestext und weiteren Informationen wie einer Gebührenordnung o.ä., falls das relevant ist.

Der Grund ist wohl eher nicht, dass das Kosten verursacht, denn nach § 33 Abs. 2 Punkt 5 UVwG sind die kostenlos – evt. möchte sich die Behörde ersparen den Brief zu versenden.


Aber unabhängig von dieser Spekulation: Wenn die Information nicht da ist (und du das der Behörde glaubst), dann macht es wohl keinen Sinn, den Bescheid von der Behörde zu verlangen, der auch nur dies aussagt.
Viel wichtiger wäre die Frage, wo der Energieausweis denn dann vorliegt. Normalerweise teilen das die meisten Behörden dann schon von sich aus mit. Hier würde ich also einfach mal nachfragen, schließlich muss der Ausweis ja irgendwo sein (auch als PDF), er wurde ja (offenbar?) erstellt.

Weißt du dies, kannst du dann eine Folgeanfrage an die „richtige” Behörde stellen, wir hier bereits erklärt:

Hinweis: Lass dich nicht davon abbringen, den Energieausweis auch wirklich zugesendet zu bekommen, falls die Behörde einfach darauf verweist, du kannst ihn ja vor Ort einsehen. Natürlich kannst du auch hin gehen und ihn fotografieren, aber du hast auch ein Recht auf Zusendung.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, markiere ihn gerne mit einem Herz und wenn ein Beitrag dein Problem löst, markiere ihn als „gelöst”.

2 „Gefällt mir“

(Beitrag wurde vom Autor zurückgezogen und wird automatisch in 24 Stunden gelöscht, sofern dieser Beitrag nicht gemeldet wird)

Schau doch mal hier, vielleicht ist ja ein Verbrauchsausweis nach §16 Abs. 3 vorhanden!

LG Fabian