Energiebedarfsausweis nicht auffindbar

Der Eigentümer einer Immobilie kann im Rahmen einer Anfrage des Klima-Gebäude-Check den Energiebedarfsausweis des Gebäudes nicht finden. Greift nun die Pflicht zur Vorlage und somit ggf. Neuerstellung nach § 80 GEG, oder ist die Information nach § 3 Abs. 1 S. 1 UIG einfach nicht verfügbar?

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Also grundsätzlich ist hier zu trennen.
Der angefragten Behörde liegt der Energieausweis nicht vor. Damit greift gegenüber der Behörde erstmals nach meinem Empfinden § 3 Abs. 1 S. 1 UIG und die Behörde ist erstmal was die zur Verfügungstellung der Information angeht fein raus. Zumindestens muss man der Behörde zu gute halten, dass Sie sich scheinbar bemüht hat, den Energieausweis zu beschaffen.
Das der Eigentümer aktuell nicht nachweisen kann seiner Pflicht nach § 80 GEG nachgekommen ist, ist ein anderer Sachverhalt. Du hast platt gesagt nicht beim Eigentümer angefragt, sondern bei der Behörde. Der Eigentümer ist für die Erstellung/Nachweis zuständig und die Behörde zuständig solche Informationen vorzuhalten, sofern diese geliefert wurden.

So, aber jetzt stellt sich eine andere Frage. Hätte der Eigentümer den Energieausweis nicht eigentlich bereits von sich aus liefern sollen und warum hat die Behörde eine solche Information ggf. verloren bzw. bei nicht Lieferung hier nicht schon längst beim Eigentümer nachfragen sollen.
Leider ist die Kampagne beendet worden, aber eigentlich wäre es mal schön, wenn hier nochmals nachgegangen werden würde und entsprechende Fachaufsichtsbeschwerden (vorallem bei den größeren Behörden) eingereicht werden. Außerdem hat die Behörde ggf. gegen ihre Aushangpflicht verstoßen, aber ggf. regelt der Miet-/Pachtvertrag hierzu Details zu den Verantwortlichkeiten und diese liegt evtl. nicht bei der Behörde.

Das Projekt der Deutschen Umwelthilfe ist nicht nachhaltig ausgelegt und kommt nicht dem SDG 16 nach. Rechenschaftspflichtig beinhaltet nach meiner Auffassung auch, dass man bei solchen Defiziten auch die Behörden bei solch einem Versagen zur Rechenschaft zieht oder es zumindestens den Informationsbeschaffern ermöglicht hier hier die Behörde rechenschaftspflichtig zu halten.

Ich habe jetzt noch einmal freundlich um die aushängende Version gebeten, vielleicht komme ich damit weiter. Den Punkt mit der Fachaufsichtsbeschwerde würde ich dann noch einmal evaluieren, danke für den Hinweis! :slight_smile: