Energiebedarfsausweis für Deutsche Botschaften im Ausland?

Hallo,

ich habe eine Verständnisfrage zu Anfragen beim Klima-Gebäude-Check:

Kann ich mit Bezug auf §80 GEG etc… auch Energieausweises für einen Standort einer Deutschen Botschaft im Ausland stellen?

Zählen diese Standorte aufgrund ihres geschützten Territoriums auch zum Geltungsbereich des Auskunftsanspruch wie für Standorte in Deutschland?

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Sehr spannende Frage!
Nach ein bisschen rumklicken und lesen in der deutschen Wikipedia bin ich auf folgendes gestoßen:

Das Gelände, auf welchem sich eine Botschaft befindet, steht unter besonderem völkerrechtlichen Schutz (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, Artikel 22), so dass das Gastgeberland das Botschaftsgelände nicht ohne Einwilligung des Missionschefs betreten, durchsuchen bzw. Beschlagnahmungen oder Festnahmen durchführen darf. Das Gelände der Botschaft ist zwar nicht exterritorial, doch die Botschaft und ihre Diplomaten genießen diplomatischen Schutz und diplomatische Vorrechte.

Quelle: Botschaft (Diplomatie) – Wikipedia

Dazu steht unter dem Begriff Exterritorialität:

Exterritoriale Liegenschaften im Sinne von Bereichen, über die der Empfangsstaat keine Gebietshoheit hätte, mit der Folge, dass sie zu Exklaven eines anderen Staates werden, gibt es im modernen Völkerrecht nicht mehr.[14] Die Grundstücke einer ausländischen Mission sind integraler Bestandteil des Staatsgebietes, auf dem sie liegen.[15] Die Gebäude und Wohnungen des diplomatischen Personals liegen nicht mehr außerhalb des Empfangsstaates, und sie werden auch nicht so behandelt, als ob dies der Fall sei. Straftaten, die dort begangen werden, sind auf dem Gebiet des Empfangsstaates begangen; im Gesandtschaftsgebäude geschlossene Verträge sind nicht auf dem Gebiet des Entsende-, sondern dem des Empfangsstaates geschlossen worden.[16] Die gängige Formel von der „Exterritorialität“ von Botschaften ist daher irreführend.[17] Das deutsche Reichsgericht hat bereits in einem Urteil des Jahres 1934 den Mord an dem afghanischen Gesandten Sardar Mohammed Aziz Khan auf dem Gelände der afghanischen Gesandtschaft in Berlin als Inlandstat gewertet und deutsches Strafrecht angewendet.[18]

Quelle: Exterritorialität – Wikipedia

Daraus interpretiere ich, dass die Standorte im Ausland nicht unter deutsche Gesetze fallen und daher auch kein Energieausweis erstellt werden musste, der dann auch nicht über das UiG angefragt werden kann. Aber die Idee ist spannend, man könnte das Auswärtige Amt ja mal nach dem Energieausweis von der Botschaft in Russland fragen und gucken was die dazu sagen…

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Ich muss fnord hier widersprechen Botschaftsgelände ist immer schon Gelände des jeweiligen Staats, das die Botschaft unterhält.

Das heißt die deutsche Botschaft, beispielsweise in Israel, könnte verpflichtet sein einen GEG Energiebedarfsausweis auszustellen.

Mutmaßlich unterliegt dessen Inhalt jedoch der Geheimhaltung. Anfragen, ob ein Energiebedarfsausweis existiert, müssten nach meiner Kenntnis aber problemlos akzeptiert werden.

Gibt es für deine These einen Beleg? - “immer schon” hilft nicht.

Der Fall Assange zeigt es relativ gut. Wäre die venezuelanische Botschaft britisches Hoheitsgebiet, hätte die Londoner Polizei schon vor Jahren gestürmt.

Das hat sie nicht. Bei Kapitalverbrechen wie mutmaßlicher Vergewaltigung hätte dies aber passieren müssen. Also müssen Hinderungsgründe vorliegen. Ich mutmaße stark, dass die Botschaft von Venezuela zwar von britischem Territorium umhüllt ist, aber dennoch rechtlich zum Staat Venezuela gehört.

Danke für deinen Kommentar. Hast du schon mal die von mir verlinkten Artikel durchgelesen? Ich finde dass dort relativ eindeutig beschrieben ist, warum der Boden, auf dem eine Botschaft steht, Hoheitsgebiet des Staates ist, in dem die Botschaft steht. Der Staat, der die Botschaft empfangen hat ist durch völkerrechtliche Verträge dazu verpflichtet, die Botschaft als diplomatisch geschütztes Gebäude zu behandeln und es ohne die Erlaubnis des Botschafters nicht zu betreten.
Straftaten, die in der Botschaft geschehen sind fallen so also unter das Gesetz des Landes in der das Botschaftsgebäude steht. Ermitteln darf der Staat aber nur, wenn der Botschafter das zulässt. Dazu noch ein weiterer Auszug aus einem Wikipedia-Artikel:

Die Unverletzlichkeit der diplomatischen Mission beruht nicht auf der Exterritorialität des Geländes, denn der diplomatische Nutzungszweck des Grundstücks verändert seine Zuordnung zum Hoheitsgebiet des Empfangsstaates nicht. Die Unverletzlichkeit der diplomatischen Mission beschränkt nicht die Geltung, sondern allein die Durchsetzung des nationalen Rechts.[5] Daher gilt für die Ahndung von Straftaten auf dem Missionsgelände das Strafrecht des Empfangsstaates. Das Reichsgericht hat aus diesem Grunde den Mord an dem afghanischen Gesandten im Gebäude der afghanischen Gesandtschaft in Berlin im Jahre 1933 nicht als Auslandstaat angesehen.[6] Umgekehrt hat der Diplomat, der im Ausland bei einer Auslandsvertretung Dienst tut, mit der Begründung, er lebe und arbeite an Orten, an denen der Entsendestaat die Hoheitsgewalt ausübe, keine Ansprüche auf öffentliche Leistungen, die nur im Inland gewährt werden.[7]

Quelle: Diplomatenstatus – Wikipedia

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Ich finde nicht, dass der Fall Assange, der an sich juristisch total komplex und teilweise fragwürdig gelaufen ist und weiterhin läuft, zeigt dass die venezuelanische Botschaft britisches Hoheitsgebiet ist. Die Botschaft liegt durchaus im Hoheitsgebiet von Großbritannien, aber durch die Völkerrechtlichen Verträge darf Großbritannien die Botschaft nur mit der Erlaubnis des Botschafters betreten. Der hat die Erlaubnis nicht gegeben, daher muss die Polizei draußen bleiben.
Bei dem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen. Dieser Vertrag wurde auch von Großbritannien ratifiziert. In Artikel 22 kannst du die englische Version des Vertrages nachlesen, in dem die Immunität des Gebäudes bestimmt wird.

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Stimme @fnord da zu, wie ich so bei der Recherche sehe. Es gilt in Deutschland selbst teilweise das Arbeitsrecht und der dazu passende Klageweg.

Also ganz praktisch bleibt dann nur der Weg über die Informationsfreiheitsgesetze der entsprechenden Länder bspw. USA, sofern das möglich ist.
Wobei auch da die Frage wäre, ob das so geht.

Denn wie ist es denn mit den umgekehrten Fall?
Darf ich auch einen Energieausweis bspw. der amerikanischen Botschaft in Deutschland anfragen?
Ich denke her nicht § 1 und § 2 UIG sind ja doch ziemlich auf (Bundes)Behörden gemünzt… Noch dazu haben wir ja hier den Diplomatie-Fall, …

Mal aber ganz praktisch gefragt, wie funktioniert es denn mit den Energieausweisen bei Gebäuden in anderen Staaten?
Also ganz allgemein werden die wohl dann nach den lokalen Vorschriften erstellt? Falls es Energieausweise gibt?

Wenn die in Deutschland erstellt werden oder auch nur vorliegen (vlt. eine Archivierung). Ich habe mal geschaut, die BIMA scheint nur deutsche Gebäude zu besitzen, auch wenn sie eine englische Informationsseite haben.
Also bleibt nur das auswertige Amt, oder?

Viele Auslandsvertretungen gäbe es ja
Und [zumindest in der EU (?)](Energy Performance Certificate (United Kingdom) - Wikipedia (man frage mich nicht, warum da United Kingdom im Titel steht) scheint es die zu geben.

Ich habe einfach mal das auswertige Amt gefragt, ob es irgendwelche Übersichten oder ähnliches gibt:

Hoffe das ist okay, @DerBeste, nicht dass du das unbedingt fragen wolltest… :slightly_smiling_face:

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