Erstmal ghosten sie mich, danach folgende Antwort:
Ihre Anfrage wurde an die Stadt Flensburg, Kommunales Immobilienmanagement weitergeleitet. Die Schule ist nur Nutzer des Gebäudes.
Wir bitten Sie daher, sich mit dem Kommunalen Immobilienmanagement der Stadt Flensburg in Verbindung zu setzen.
Die Antwortfrist war am 3. Mai. Nach zwei Erinnerungsmails habe ich die obenstehende Antwort erhalten. Ich weiß nicht, wie ich darauf reagieren soll. Von der Stadt ist bisher nichts gekommen; ich weiß also nicht, ob es wirklich weitergeleitet wurde. Außerdem habe ich gerade mal nachgefragt, wann die Mail weitergeleitet wurde.
Technisch gesehen kann ich jetzt auch nicht einfach alles an eine neue E-Mail Adresse weiterleiten. Muss ich jetzt alles noch mal von vorne stellen?
ich habe neulich das gleiche Problem gehabt und keine Lösung dafür gefunden, außer, die Anfrage an die richtige Behörde neu zu stellen (oder um Weiterleitung zu bitten). Leider kann man ja nicht frei eine E-Mail-Adresse eingeben (wobei es dafür auch Gründe gibt, vermute ich). Je nach dem in welchem IFG man sich bewegt sind die Behörden verpflichtet, die Anfrage an die richtige Behörde weiterzuleiten, dafür ist allerdings manchmal ein Hinweis nötig… in deiner Anfrage steht ja auch der Satz
Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.
Soweit ich OP verstehe, hat die Schule die E-Mail (sehr verspätet) an die korrekte Stelle weitergeleitet. Aber die Behörde (Stadt Flensburg) antwortet nicht. Und sie/er kann nicht eine Erinnerungsmail schicken, da die E-Mail-Adresse immer noch die Schule ist und eben nicht die richtige Behörde.
(Externe) E-Mail-Adressen einfügen geht leider nicht. Müsste dann
die E-Mail-Adresse bei der Behörde prinzipiell geändert werden oder
die E-Mail-Adresse muss in einer Nachricht der Behörde beinhaltet sein. Dann ist sie unten drin und man kann die ganze Anfrage kopieren + erneut senden.
Ist nicht die allereleganteste Lösung, weil sie (bei meiner Anfrage) wie eine non-standard Mailadresse der ursprünglich angefragten Behörde behandelt wird, so wie persönliche Mails von Behördenangestellten, die über den üblichen Weg (sie wurden mal in einer Mail der Behörde verwendet) in die Anfrage gekommen sind. Aber (hat damals ge)klappt.