Insbesondere falls du weit weg wohnst, kannst du natürlich zusätzlich dazu argumentieren, dass eine Einsichtnahme in dem Fall nicht vor Ort ohne Anfahrtskosten o.ä. möglich ist. Oder einfach, dass es ein unverhältnismäßiger Aufwand ist, dich extra dafür dorthin zu begeben um dein Recht in Anspruch zu nehmen.
Ich sehe es auch so, dass dies zwei Paar Schuhe sind. Das UIG setzt auf Herausgabe der Informationen.
Teils wird auch nur ein Teil des Energieausweises wirklich ausgehängt (es gibt eine extra Seite für den Aushang) und der Teil mit Berechnung und co hängt eben nicht aus.
Also auch wenn das gerne mal selbst hier bspw. von der BVerwG-Verwaltung probiert wird, lass dich einfach nicht darauf ein. (Argumentation aus der Anfrage kann auch gerne übernommen werden.)
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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