Ich habe in meiner Anfrage um eine Empfangsbestätigung meiner Anfrage gebeten, die ich aber selbst auf nochmalige Erinnerung nach einer Woche immer noch nicht bekommen habe. Was tun ? Hat damit jemand Erfahrung. Ich will verhindern, dass die Behörde behauptet, sie habe die Anfrage nicht oder nicht zu dem Zeitpunkt, an dem ich sie gestellt hatte, bekommen.
Auch wenn keine Verpflichtung zur Empfangsbestätigung besteht, ist es eigentlich üblich, ein zu verschicken, wenn darum gebeten wurde
Je nach betroffener Behörde und dem Arbeitsaufkommen dort ist es nicht unüblich, dass Eingangsbestätigungen zum Teil erst nach Wochen erfolgen (auch wenn dann die Frist zur Beantwortung witzigerweise schon fast abgelaufen ist) oder auch ganz ausbleiben. Anspruch hat man rechtlich gesehen nur auf eine Entscheidung, nicht aber auf eine Eingangsbestätigung. Das das nicht gerade bürgerfreundlich ist, steht auf nem anderen Blatt.
Mit dem Protokoll von FragDenStaat kann man den Zugang ja einigermaßen beweisen, sodass die Fristen in Gang gesetzt sind. Wenn man ganz sicher gehen will, muss man eben noch mal ein FAX oder ein Einschreiben-Rückschein versenden (letzteres ist laut VwGO / ZPO als offizieller Anscheinsbeweis zugelassen). Würde ich aber nur machen, wenn es ganz wichtig ist. Bei 95% meiner Anfragen warte ich einfach die gesetzlichen Fristen ab und erinnere dann an die abschließende Bescheidung.