Empfangs- und Lesebestätigung

Ich verwende den Mail-Log routinemäßig in meinen Untätigkeitsklagen. Bislang hat aber noch keine Behörde den Empfang nach Konfrontation mit dem Mail-Log bestritten.

Diese Behörde hat das leider getan, indem sie weiterhin behauptet, dass die Stadt Suhl im fraglichen Zeitraum keine E-Mails empfangen konnte. Jetzt stehe ich vor der Frage, ob ich übermorgen klagen soll, weil die Klagefrist morgen abläuft, wenn von einer Antragstellung am 19.04.22 ausgegangen wird, wie es das Sendeprotokoll sagt. Geht man von einer Antragstellung am von der Behörde behaupteten Tag aus, läuft die Klagefrist hingegen erst am 23.09.22 ab.

Vielleicht hat FdS ja Interesse daran, vor Gericht klären zu lassen, ob das Mail-Log als Zustellungsnachweis reicht, und nimmt mir das Kostenrisiko ab. Ich frag mal nach.

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Finde ich eine ziemlich interessante Anfrage, vor allem weil hier auf Antrag vom 06. April 2022 wirklich eine Fehlermeldung kam. Die E-Mail am 19. April 2022 an die selbige E-Mail-Adresse wurde aber problemlos zugestellt - da kam keinerlei Fehlermeldung zurück.

Ich denke hier eher das die Behörde Mist gemacht hat bei ihrer Zuständigkeitsverschiebung zwischen der Stadt und dem Landkreis (mir ist immer noch unklar weshalb die Anfrage überhaupt beim LRA gelandet ist).

Da bin ich deiner Meinung. Die Behörde hat vermutlich Mist gebaut. (Das ist ja auch die Antwort auf den Großteil der Probleme hier :smile:) FdS war das mit den technischen Problemen allerdings zu heiß und wollte das Prozesskostenrisiko nicht übernehmen. Nachdem die Behörde inzwischen gehandelt hat, hat es sich sowieso erledigt.

Der Fall, anhand dessen die Frage geklärt werden kann, kommt bestimmt!