Empfänger von Corona-Zuschüssen

Guten Tach,

leider gibt es immer mehr Menschen in meinem Umfeld, die Corona Soforthilfen beantragt und auch bereits erhalten haben, obwohl sie auf die Hilfen überhaupt nicht angewiesen sind - und das auch freimütig zugeben.
Ich habe mich nun gefragt, ob es nach dem IVG möglich ist, eine Übersicht über alle Empfänger von Corona-Zuschüssen zu bekommen, da die Zuschüsse ja aus dem Steueraufkommen bezahlt werden.

Wie seht Ihr das?

Beste Grüße,
svenson.

Zu personenbezogenen Daten besteht nach § 5 IFG nur ein eingeschränkter Zugang. Deshalb denke ich nicht, dass eine Anfrage erfolgreich wäre. Ich kenne mich in dem Gebiet aber nicht gut aus. Vielleicht gibt es ja irgendeine Rechtfertigung über ein öffentliches Interesse?

An deiner Stelle würde ich die dir bekannten Fälle bei der örtlichen Staatsanwaltschaft anzeigen. Es handelt sich um Subventionsbetrug, der definitiv verfolgt werden sollte!

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Hallo DR1,
vielen Dank für Deine Antwort. Das habe ich auch schon in Erwägung gezogen. Jedoch sind das ja - selbst wenn die Betroffenen es mir gegenüber zugegeben haben - immernoch Mutmaßungen meinerseits.

Ich denke, das kann dann die Staatsanwaltschaft beurteilen. Wenn du einen begründeten Verdacht hast, solltest du das lieber melden - auch wenn du selbst keinen Beweis bringen kannst.

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Vielleicht sind vom Einzelfall losgelöste Nachforschungen für den Anfang angemessener. Man könnte mit Hilfe von Informationsfreiheitsrechten versuchen herauszufinden, ob die zuständigen Institutionen bereits Verfahren ausgestaltet haben, in welchen die Soforthilfen “im Nachgang” geprüft werden.

Prämisse der Soforthilfen war ja eine möglichst schnelle Auszahlung. Vielleicht sollen ja im späteren Verlauf genauere Prüfungen der Anträge stattfinden.

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Nach Art. 4 Zif. 1 DSGVO sind nur Informationen von natürlichen Personen personenbezogene Daten. Die Datenschutzbestimmungen gelten nicht für juristische Personen wie Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Vereine. Eine Übersicht solcher Empfänger sollte daher anfragbar sein.

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Da gibt es auch mögliche Ausnahmen, die zu beachten wären; z.B. Einpersonengesellschaften und Einzelkaufleute.

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Wer sind denn die Stellen, die diese Hilfen ausbezahlt haben, bzw. bei denen das beantragt werden musste, zumindest eine etwas regional aufgesplittete Statistik wäre schon spannend.

Laut der Internetseite vom BMF ist das BMF zuständig.