Liebe fragdenstaat-Community,
ich habe eine Frage an euch:
Angenommen ich habe eine Anfrage an eine Behörde (egal welches Bundesland) wie z.B. an die Polizei etc. geschickt und die Behörde antwortet nicht.
Wie kann ich dann den Landesdatenschutzbeauftragten einschalten? Gibt es da eine Schaltfläche unter meiner Anfrage?
Danke für eure Antworten.
Ja, es gibt neben der Schaltfläche “Antwort schrieben” die Schaltfläche “Vermittlung starten” Vorher kann man aber auch einige Male die Behörde daran erinnern, dass die Anfrage noch unbeantwortet ist.
Eine Behörde habe ich ein Jahr lange jeden Monat erinnert, bis man dort reagiert hat. Manchmal hilft es auch, den Weg zu wechseln, also statt per E-Mail mal ein Fax oder ein Brief oder eine Nachricht via Mein-Justizpostfach oder ein Anruf…
Die Datenschutzbehörde macht auch nichts anderes und etliche Behörden sitzen auch das einfach aus.
Korrekt. Ich bin nun an dem Punkt, an dem nicht einmal die Datenschutzbehörden reagieren, nicht einmal mit einer Eingangsbestätigung. Da ich im Grunde aber ein geduldiger Mensch bin und die Gegenseite beruflich kenne, lasse ich jetzt das Jahr in Ruhe ausklingen und mindestens bis Februar 2026 Zeit verstreichen. Der nächste Schritt wäre, bei einer weiteren Untätigkeit die Bundesbehörde im Hinblick auf die Landesbehörde einzuschalten.
Untätigkeitsklage gegen die Datenschutzbehörde ist auch ein schönes Ding…
Argumentation der Datenschutzbehörde vor Gericht:
Äh, wir haben das gar nicht als Beschwerde erkannt,
konnten/mussten also gar nichts tun!