Servus,
hat wer Erfahrung mit Ablehnungen nach § 3b IFG?
Ich hatte z.B. den folgenden IFG-Antrag (Digitalrat) der nach § 3b abgelehnt wurde.
Der Widerspruch dagegen wurde wie folgt begründet:
"Sie haben meine Anfrage […] gem. § 3 Nr. 3b IFG abgelehnt. Allerdings betrifft meine Anfrage konkret und spezifisch lediglich die Beratungsgegenstände, die Beratungsgrundlagen sowie Beratungsergebnisse, nicht jedoch den Beratungsprozess selber.
Diese Informationen sind nicht gem. §3 Nr. 3b IFG abzulehnen; Hierzu bitte ich auch z.B. mit “Bearbeitungshinweise zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Auswärtiges Amt, Seite 18 letzter Absatz” sowie “Hinweise zur Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, EGO-BMBF 8.6., Seite 10” zu vergleichen."
Der Widerspruch wurde abgelehnt, da er als E-Mail nicht in wirksamer Form erfolgte, “lediglich ergänzend wird nochmals ausgeführt, dass die als einschlägig identifizierten Dokumente laufende behördliche Beratungen betreffen und Ihnen daher gem § 3 Nr. 3 b IFG kein Zugang zu diesen gewährt werden kann” (s.a. antwort-ifg-bk-ablehnung-widerspruch-20190614_geschwaerzt.pdf - FragDenStaat).
Die vom Bundesinnenministerium erhaltene aktuelle Ablehnung nach § 3b IFG betrifft die Anfrage nach Kommunikation mit dem DFB zur UEFA-Europameisterschaft 2020 (s.a. brief_geschwaerzt.pdf in Anfrage „UEFA Fußball Europameisterschaft - Kommunikation mit DFB“).
“[…] Ihr Antrag wird nach §3 b) IFG abgelehnt. […]
Durch eine Veröffentlichung der Kommunikation mit dem DFB besteht die Gefahr der Beeinträchtigung der Beratungen mit dem DFB. Dies betrifft die noch laufenden Beratungen und Abstimmungen zur Vorbereitung und Durchführung der Fußball-Europameisterschaft 2020.”
Danke schonmal vorab für etwaige Rückmeldungen.
VG