Einsatzkräfte im Ahrtal

Ich würde gerne heraus finden, warum sich THW und Feuerwehren im Ahrtal teilweise die Beine in den Bauch gestanden haben, weil die einzige Anweisung, die sie erhalten haben, Präsenz zeigen war.
Aber man kann ja nicht einfach eine Frage an eine Behörde richten, sondern muss nach konkreten Unterlagen fragen.

Deshalb meine Fragen:
-Welche Behörde ist für solche Einsätze überhaupt zuständig?
-Nach welchen Unterlagen sollte ich fragen?

Vielleicht gibt es irgendwelche Einsatzpläne?

1 „Gefällt mir“

Da es hier um Katastrophenschutz und innere Sicherheit ging, denke ich, müsste das Innenministerium und ggf. das Sozialministerium des Bundeslandes weiterhelfen können.
Die Feuerwehren werden ihre Dienstanweisungen aber eher durch die zuständige Kommune erhalten haben.

Das THW ist dem Bundesministerium des Innern unterstellt, diesbezüglich wäre die Anfrage also nicht an das Land, sondern den Bund zu richten.

2 „Gefällt mir“

Deshalb meine Fragen:
-Welche Behörde ist für solche Einsätze überhaupt zuständig?
-Nach welchen Unterlagen sollte ich fragen?

Also Zuständigkeit ist ganz klar Gesetzlich geregelt. IdR durch ein Katastrophenschutz/Feuerwehrgesetzt in der Art (in NRW ist es glaube ich das BHKG), der Einsatz des THW ist im THWG geregelt.
Im THWG findest du dann “auf Ersuchen von für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben”, sprich das THW arbeitet grundsätzlich nur im Auftrag, sprich die Verantwortung beleibt bei der verantwortlichen Stelle.

Unterlagen gibt es ziemlich viele, geht los bei Einsatztagebüchern, Unterlagen der Leitstelle, aber auch sowas wie Abschlussberichte und Co. Ob du die bekommst, kann ich dir nicht sagen.

Zum Thema Einsatztaktik und co, die Feuerwehr arbeitet nach der FwDV und alle anderen nach ihren eigenen DV, die sich meist an der alten KatsDV (gibts online beim BBK) orientieren. Aber es gibt auch Landesfeuerwehrschulen oder beim THW die Bundesschulen, die haben zu dem Thema Lehrunterlagen. Beim THW gab es bereits einen Fall in dem Unterlagen angefragt wurden, die Herausgabe ist nach meinem Empfinden zu recht aus Gründen des Urheberschutzes abgelehnt worden sind (Ersteller sind nach meinem Kenntnisstand Dritte gegen Entlohnung gewesen).

Noch ein paar einordnende Worte.
“[…] Anlaufphase eines Einsatzes [ist] regelmäßig eine Chaosphase.” (Polizeiliche Lage – Wikipedia)
Dies ist in der Regel bei Großschadensereignissen immer der Fall, weil man oft kein Lagebild hat oder soviel auf einmal kommt, dass die Lage verzögert dargestellt wird. Das ist bei sowas leider “normal”.
Das Ziel ist es “der Lage voraus zu sein”, sprich man ist auf alles vorbereitet. Das bedeutet auch zBsp das ein kompletter Löschzug auf Reserve steht um den Brandschutz zu gewährleisten. Das kann aber auch zBsp bei einem Hochwasser wie an der Elbe bedeuten, das irgendwo im Hinterland eine Gruppe mit Booten in der Reserve sitzt die vorgehalten wird zur eigenen Rettung (zBsp wenn der Deich doch bricht). Und bei sowas wie im Ahrtal kann es auch bedeuten, dass zBsp eine Bergungsgruppe, eine Räumgruppe und/oder ein Kran in Reserve sitzen falls im Nachgang ein Haus zusammenbricht und 5 Menschen unter sich begräbt.
Ich selbst war nicht im Ahrtal. Aber es gibt in diesen Fällen nie eine 100% richtige Entscheidung. Aber grundsätzlich gibt es immer einen Verantwortlichen (im KatS Slang HVB - Hauptverwaltungsbeamte) und wenn irgendwas an Einsatzkraft gebraucht wird oder irgendwas passiert, entscheidet der HVB. Diese Entscheidungsgewalt kann an Andere delegiert werden, von 100%iger Entscheidungsgewalt, einem Kostengesteuerten Ansatz, beschränkt auf eigene Kräfte etc. Aber wenn der HVB keine Kräfte anfordert, dann kannst du auch niemanden in den Einsatz bringen.

Und im Ahrtal wird gerade ermittelt, daher kann es sein, dass du alleine durch diesen Umstand keine Unterlagen bekommst. Aber die Frage ist ja eigentlich ab wann konnte das Ausmaß erkannt werden. Bei einer Hochwasserlage ist durchaus anzunehmen, dass ein oder mehrere Pegel “kaputt” gehen oder “Datenmüll” liefern, da sollte man eigentlich in Lehrgängen drauf vorbereitet werden. Also hätte das jemand in der Leitstelle erkennen können, dann bist du ggf. nicht mehr im Bereich der Fahrlässigkeit.

3 „Gefällt mir“

@m.galleguillos-kempf Ich habe eine PN mit weiteren Fragen geschickt.