Einordnung anruf nach Anfrage

Hallo,

wir hatten eine Anfrage an die Landesregierung MV gerichtet und diese auch als Anfrage nach IFG gekennzeichnet. Nach einiger Zeit erhielten wir einen Anruf. Uns wurde nahegelegt die Anfrage zurückzuziehen, da sie sonst kostenpflichtig zurückgewiesen werden würde.
Ein Auskunftsanspruch sei nicht gegeben, “da sich die Landesregierung noch in der internen Abstimmung dazu befindet” - ich halte das für eine legitime Abwehrstrategie. Man hat uns auch ein Gespräch angeboten, was ich fair finde.

Wie bewerten IFG-Experten die Antwort?

Schriftlichen Bescheid verlangen. Danach weitersehen.

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Es ist schon zurückgezogen und das Gespräch angenommen worden. Damit sollte die “kostenpflichtige Zurückweisung” abgewendet werden. Ich vermute das wäre aber gar nicht so teuer gewesen. Von höheren Kosten bei IFG-Anfragen habe ich bisher nur gehört, wenn die befragte Stelle (vorgeblich) großen Aufwand durch die Beantwortung hätte.