Wie soll ich hierauf reagieren?
Ich würde den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit um Vermittlung bitten und gleichzeitig Widerspruch einlegen. Widerspruch muss man auf Papier einreichen. In den Widerspruch gleich reinschreiben, dass du den LfDI um Vermittlung gebeten hast und das Digitalministerium mit der Bescheidung des Widerspruchs das Ergebnis der Vermittlung abwarten soll, damit die Klagefrist nicht vor Abschluss der LfDI-Vermittlung abläuft. Das ist auch ein kleiner Wink an das Ministerium, dass du zur Klage bereit bist. Der LfDI LSA schreibt grundsätzlich immer am Ende seiner Stellungnahme an dich, dass “die Argumentation der Behörde im Ergebnis vertretbar” sei. Naja, aber ggf. nennt er ein paar gute Argumente, die du vor Gericht verwenden kannst. Ich denke ein vergleichbarer Fall ist die JVA Burg:
Dort hat FragDenStaat bereits vor dem OVG Magdeburg die Freigabe eines privatwirtschaftlich erstellten Gutachtens erstritten.