Bedingt ja, wenn der Haushalt offiziell verabschiedet ist, ist er i.d.R. zugänglich. Bestimmte Kapitel unterliegen ggf. Beschränkungen aus Gründen der Sicherheit, das wird beim Bund oder einem Land aber sicher eher zutreffend sein, als bei einer Kommune.
In jedem Fall. Aber nur in Bezug auf die eigene Gemeinde. Denn die Gemeindevertreter beschließen ja den Haushalt ihrer Gemeinde und segnen den Jahresabschluss ab. Das folgt auch dem Grundsatz, dass die vom Volk gewählten Vertreter keinen Beschränkungen unterliegen, da diese -auch auf kommunaler Ebene- die Staatsgewalt ausüben. Auch hier gilt, dass manche Kapitel dann jedoch unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen besprochen oder eingesehen werden müssen, vor allem auf Landes- und Bundesebene.
Kommt auf das kommunale Verwaltungsgefüge an, aber in der Regel führen die Bürgermeister:innen ja die Verwaltung und müssen daher den Haushalt kennen und überwachen, da sie gegenüber dem zuständen Parlament (Bundes-, Landes- oder Kommunalebene) im Regelfall berichts- und rechenschaftspflichtig sind.
Gerade in kleinen Gebietskörperschaften wird vieles einfach so geregelt, sodass eine nette Nachfrage in der Kämmerei oder der Finanzverwaltung der Gemeinde oft ausreicht, ohne, dass man das IFG-Schwert zücken muss.
Ganz, ganz herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort, wobei ich mir im Moment leider nicht sicher bin, ob ich nicht doch irgendein Schwert irgendwann zücken muss - aber die Hoffnung stirbt zuletzt und macht das Licht aus.
Und: 1000 Dank auch an alle anderen für eure wirklich gute und leider notwendige Arbeit.