E-Akte Berlin Anfrage nach ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen nach §7 IFG abgelehnt

Hallo,

meine Anfrage nach den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen der E-Akte in Berlin wurde nicht entsprochen. Bzw. habe ich viel Müll für mein Geld bekommen.

Meiner Meinung nach müssten die Ausschreibungsunterlagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung mal öffentlich gewesen sein und deshalb kein Geschäftsgeheimnis sein.

Lohnt sich Widerspruch? Benutze ich das falsche Wording?
Möchte mich jemand bei der Anfrage unterstützen?
Sonst würde ich sie mangels Fachwissen so lassen.

Viele Grüße
Marco