Tolle Idee!
Man könnte keine Klausuren hochladen, sondern selbst erstellte Lösungen für eine Klausur bzw. die klassenbeste Arbeit.
Die ursprünglichen Aufgabenstellungen müssten so nur zitiert oder sinngemäß paraphrasiert werden.
Das wäre möglicherweise durch § 51 UrhG abgedeckt. Gleichzeitig wäre man über das Zitaterecht verpflichtet, die Klausur anzugeben aus der sie stammt.
Andere Probleme entstehen: Dürfen Kinder und Jugendliche ohne die Zustimmung Ihrer Eltern ihre Klausurlösungen hochladen?
Zudem ist Datenschutz im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen besonders aufwändig.
Unabhängig davon wäre es im Hinblick auf die Informationsfreiheit natürlich spannend mal ein paar Schulklausuren nach dem Informationsfreiheitsrecht anzufragen. Hier die Knackpunkte:
- Sind Schulen vom jeweiligen Landes-IFG ausgenommen?
- Stellen Klausuren amtliche Informationen dar?
- Wird im Falle eines Informationszugangs auf Urheberrechte verwiesen? Wenn ja, wer hat die Nutzungsrechte (Schule/ Lehrer)?
Vielleicht einfach mal in Bundesländern, wo Schulen nicht generell ausgenommen sind, Anfragen stellen und schauen, was die Schulen daraus machen.
Das FragDenStaat-Anfragen mit einem Rechtshinweis verbunden sind, dass Veröffentlichungen möglich sind, kann man hoffen, dass urheberrechtliche Bedenken bereits geäußert würden, bevor ein anwältlicher Schriftsatz ins Haus flattert.
Kein IFG: Bayern, Sachsen, Niedersachsen.
Schulen explizit ausgenommen: Baden-Württemberg, Hamburg, Thüringen, Hessen, Saarland, Brandenburg.
(?): Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt.
Schulen nicht explizit ausgenommen: Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern.
Außerdem könnte es Dir dabei helfen zu eruieren, wie groß der Widerstand ist und welche rechtlichen Argumente vertreten werden.
(Alles was ich vorstehend geäußert habe, soll nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Würde man eine solche Plattform komerziell betreiben, würde man sich wahrscheinlich mit einer Armada an Anwälten umgeben, die jeden juristischen Winkelzug vorher geprüft hätten. Einstige Plattformen wie Spickmich haben vorgemacht, wie viel Ärger man mit Lehrern und Schulen haben kann. Das soll Dich nicht von Deiner guten Idee abbringen, sondern nur klarstellen, das nichts von dem, was ich schreibe, rechtlich verbindlich ist.
Die Aussage(n) zu den verschiedenen Bundesländern aber ich nur flüchtig gemacht. Auch hier kann der Teufel im Detail stecken, wenn auch mit geringeren Auswirkungen.)
Vermutlich macht es Sinn, damit mal an einer Schule zu starten. Falls Du noch Schüler bist, kann es sinnvoll sein, Deine Absichten zu artikulieren und vielleicht sogar einen Lehrer zu finden, bei dem man sich etwas Rückendeckung verschaffen kann.
Weil nur, weil man etwas vielleicht sogar darf, heißt das nicht, dass man nicht verklagt wird.