Dürfen Klausuren im Internet veröffentlicht werden? Urheberrechtsverletzungen?

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob man Schulklausuren im Internet, für Jedermann ersichtlich, veröffentlichen darf. Meines Wissens erstellen die Lehrer die Klausur ja während ihrer Arbeitszeit. Dementsprechend gehören die Klausuren ihrem Arbeitgeber, dem Land. Fallen diese den nun unter das Informationsfreiheitsgesetz und dürfen für öffentlich gemacht werden oder ist dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Gruß Felix

Wir haben dazu auch schon einmal eine Kampagne gemacht: Frag Sie Abi!

Auf der Seite gibt es auch eine FAQ. Es gibt Schranken für das UrhG, z.B. das Zitatrecht, also kann man grundsätzlich ohne UrhG-Probleme andere Werke zitieren.

Leider verkaufen manche Landesbehörden die Veröffentlichungsrechte an den Klausuren an private Verlage, daher können wir nicht alle Klausuren veröffentlichen. Anfragen und privat erhalten kann man sie aber immer.

Unsere Kunstedition von 2019 basiert auf geschwärzten Abiturklausuren, wo das Beamte mit Angst vor dem UrhG selbst Gedichte von Goethe geschwärzt hatten.

Nach §5 UrhG unterliegen amtliche Werke einer besonderen Schöpfungshöhe

Das klingt nicht richtig. §5 hat nichts mit der Schöpfungshöhe zu tun, sondern regelt, dass amtliche Werke keinen urheberrechtlichen Schutz haben. Abiturklausuren sind aber leider keine amtlichen Werke im Sinne von §5, die sind nämlich leider relativ eng definiert auf Gesetze, Verordnungen etc.

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Guten Morgen. Erst einmal vielen Dank für eure schnelle Auskunft.
Ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden:
Laut der FAQ, dürfen zugeschickte (oder vom Lehrer ausgehändigte) Klausuren veröffentlicht werden. Berufen kann man sich hierbei zum Beispiel auf das Zitatrecht. Nur bei Abiturklausuren ist Vorsicht geboten, da deren Urheberrechte möglicherweise verkauft worden sind.

Gruß Felix

FAQ:
„Dürfen die Dokumente veröffentlicht werden?

Dokumente, die zugeschickt werden, dürfen in der Regel auch (ggf. gescannt) veröffentlicht werden. Bei Abituraufgaben könnten sich Behörden allerdings auf Urheberrechte berufen. In diesen Fällen dürfen die Dokumente nicht veröffentlicht werden, aber können von anderen Personen zusätzlich auch angefragt werden.“

Grundsätzlich ist da große Vorsicht geboten. Zumal Pädagogen gelegentlich nicht gerade die gnädigsten Rechtsanwender sind.

Welche Idee steckt hinter der Veröffentlichung?

Welches Ziel soll damit erreicht werden?

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Vorsicht ist ja grundsätzlich überall geboten :slight_smile: . Die Pädagogen haben da meiner Meinung nach gar nichts zu sagen, sie sind ja nur Angestellte des Staats, welchem die Klausuren „gehören“ müssten.

Nochmals vielen Dank für eure Hilfe.

Ich frage so genau nach, weil ich eine Idee habe, wie man das möglicherweise einigermaßen sauber machen kann.

Ich überlege ein Soziales Netzwerk zu entwicklen, wo Schüler ihre Klausuren hochladen können, damit andere unter realen Bedingungen üben können. Ich habe so oft den Wunsch nach Probeklausuren von Schülern*innen vernommen, dass ich dachte, da könnte ich Abhilfe schaffen. Nun stellt sich mir halt die Frage, ob dies legal wäre und wer im Zweifelsfall dafür haften würde. Der Betreiber der Plattform oder die Leute die Klausuren hochladen?
Wäre klasse, wenn es dafür einen Lösung gebe.

Tolle Idee!

Man könnte keine Klausuren hochladen, sondern selbst erstellte Lösungen für eine Klausur bzw. die klassenbeste Arbeit.
Die ursprünglichen Aufgabenstellungen müssten so nur zitiert oder sinngemäß paraphrasiert werden.
Das wäre möglicherweise durch § 51 UrhG abgedeckt. Gleichzeitig wäre man über das Zitaterecht verpflichtet, die Klausur anzugeben aus der sie stammt.

Andere Probleme entstehen: Dürfen Kinder und Jugendliche ohne die Zustimmung Ihrer Eltern ihre Klausurlösungen hochladen?
Zudem ist Datenschutz im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen besonders aufwändig.


Unabhängig davon wäre es im Hinblick auf die Informationsfreiheit natürlich spannend mal ein paar Schulklausuren nach dem Informationsfreiheitsrecht anzufragen. Hier die Knackpunkte:

  1. Sind Schulen vom jeweiligen Landes-IFG ausgenommen?
  2. Stellen Klausuren amtliche Informationen dar?
  3. Wird im Falle eines Informationszugangs auf Urheberrechte verwiesen? Wenn ja, wer hat die Nutzungsrechte (Schule/ Lehrer)?

Vielleicht einfach mal in Bundesländern, wo Schulen nicht generell ausgenommen sind, Anfragen stellen und schauen, was die Schulen daraus machen.
Das FragDenStaat-Anfragen mit einem Rechtshinweis verbunden sind, dass Veröffentlichungen möglich sind, kann man hoffen, dass urheberrechtliche Bedenken bereits geäußert würden, bevor ein anwältlicher Schriftsatz ins Haus flattert.

Kein IFG: Bayern, Sachsen, Niedersachsen.
Schulen explizit ausgenommen: Baden-Württemberg, Hamburg, Thüringen, Hessen, Saarland, Brandenburg.
(?): Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt.
Schulen nicht explizit ausgenommen: Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern.

Außerdem könnte es Dir dabei helfen zu eruieren, wie groß der Widerstand ist und welche rechtlichen Argumente vertreten werden.


(Alles was ich vorstehend geäußert habe, soll nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Würde man eine solche Plattform komerziell betreiben, würde man sich wahrscheinlich mit einer Armada an Anwälten umgeben, die jeden juristischen Winkelzug vorher geprüft hätten. Einstige Plattformen wie Spickmich haben vorgemacht, wie viel Ärger man mit Lehrern und Schulen haben kann. Das soll Dich nicht von Deiner guten Idee abbringen, sondern nur klarstellen, das nichts von dem, was ich schreibe, rechtlich verbindlich ist.
Die Aussage(n) zu den verschiedenen Bundesländern aber ich nur flüchtig gemacht. Auch hier kann der Teufel im Detail stecken, wenn auch mit geringeren Auswirkungen.
)


Vermutlich macht es Sinn, damit mal an einer Schule zu starten. Falls Du noch Schüler bist, kann es sinnvoll sein, Deine Absichten zu artikulieren und vielleicht sogar einen Lehrer zu finden, bei dem man sich etwas Rückendeckung verschaffen kann.
Weil nur, weil man etwas vielleicht sogar darf, heißt das nicht, dass man nicht verklagt wird.

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Vielen Dank für deine Auskunft. Offensichtlich ist das Thema um einiges schwieriger, als ich angenommen hatten. Ich werde wohl noch ein wenig weiter recherchieren und schauen wie sich das umsetzten lässt.

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