Dürfen kirchliche Schulen IFG-Anfragen ablehnen?

Hallo zusammen,

wisst ihr ob kirchliche Schulen IFG-Anfragen wirklich ablehnen dürfen da, das Erzbistum nicht unter das IFG fällt?

Konkret geht es um diesen Fall:

Da die Tagesschau berichtet hat, das zwischen u.A. dieser Schule und der Firma Sanicum offensichtlich eine kooperation bestehen könnte. Da die Schnelltests anders als angewiesen in der Schule, sondern bei der Firma Sancium durchgeführt wurden, würde ich gerne die Vereinbarungen dazu anfordern.
Quelle: Investigativ Berichterstattung und Reportagen | tagesschau.de

Hat jemand eine Idee?

Moin, das Erzbistum unterliegt nicht dem IFG.

Die Schule aber vermutlich schon! Daher kannst du diese Vereinbarung nicht anfragen, wenn sie zwischen Bistum (nicht der Schule) und der Firma getroffen wurde. Sehr wohl aber wohl z.B. die Mail des Schulleiters an die Eltern. So wäre zumindest meine Interpretation des IFG NRW.

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Moin,
mal fyi hier in die Runde ein interessanter Post im BFDI-Forum: Sind (religiöse) Körperschaften des öffentlichen Rechts dem IFG verpflichtet? - #5 von mzumquadrat - Informationsfreiheit - forum.bfdi.bund.de

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Hey Apoly,
auch das hat leider nicht geklappt. Wurde auch vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geschrieben, das hier leider kein Auskunftsrecht besteht.
Sehr ärgerlich, sehe es eigentlich auch wie du. Naja so ist es halt -.-

Und wenn du versuchst, die Information von der Schulaufsicht zu bekommen? Die ist ja definitiv eine staatliche Behörde. :face_with_diagonal_mouth: