Morgen,
ich frage mich, ob in RLP für Umweltinformationen Gebühren erhoben werden dürfen. Denn ein Jurastudent hat gegenüber der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Recht bekommen, weil das Gesetz selbst kein Gebührenverzeichnis kennt, aber Art 5 Abs. 3 UIRL “ein entsprechendes Gebührenverzeichnis” vorsieht.
Auslöser für Vorverfahren (S. 2):
Anfrage:
Danke.
LG