Dürfen Behörden Adresse auf Gültigkeit prüfen?

Abend Leute,

ich hab über Topfsecret eine Anfrage gestellt:
Anfrage
Hab dafür eine “unrichtige” zufällige Adresse verwendet.
Meine Fragen:

  • Dürfen Behörden die Adresse auf Gültigkeit prüfen?
  • Wenn ja, wie geht das?

Danke im Voraus!

Man wird Dir typischerweise ein Schreiben per Post zukommen lassen. Spätestens wenn die Post an jene “unrichtige” Adresse zurück kommt, wird man die Bearbeitung Deines Antrags aussetzen.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Deiner Adresse ist § 5 Abs. 2 S. 4 VIG:

Auf Nachfrage des Dritten legt die Stelle diesem Namen und Anschrift des Antragstellers offen.

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Die Rechtsgrundlage war mir klar, jedoch innerhalb der kurzen Antwortzeit ist es nicht möglich, dass sie einen Brief verschickten und er zurückkam. Ich denke, dass sie die Melderegister durchsucht haben. Dürfen die das? Kann das sein?

Existiert die Adresse? Falls nein, geht ja auch eine Straßenkarte.

Im Rahmen einer Anfrage nach Art. 15 DS-GVO könntest Du klären, ob Deine Daten an Dritte übermittelt wurden.

(Vorstehendes bitte nicht als Rechtsberatung verstehen. Was Du letztendlich machst, ist Deine Verantwortung.)

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Ja, die Adresse existiert.
Könnten diese dann verlangen, dass ich meine Identität gegenüber ihnen bestätigen müsste?

Ansonsten könntest Du um eine Datenschutzinformation nach Art. 13 DS-GVO bitten, die gegebenenfalls thematisieren muss, wer die beabsichtigten Empfänger Deiner Daten sind.

In Bayern besteht darüber hinaus leider nicht die Möglichkeit über das IFG an weitere Informationen (Anwendungshinweise, o.ä.) zu kommen.

(Auch vorstehendes bitte nicht als Rechtsberatung verstehen.)

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Ja, leider. In Bayern ist alles Neuland.

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Jop, das dürfen Sie, so wie ich das Gesetz verstanden habe:

(3) Die Meldebehörden erteilen Melderegisterauskünfte, wirken nach Maßgabe dieses Gesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten.
(§ 2 Abs. 3 BMG)

Das VIG sieht nun mal (leider) keine Möglichkeit vor, ohne Angabe seines Namens und seiner Anschrift an Kontrollberichte zu kommen.
“Unrichtige” Anschriften zu verwenden halte ich für keine besonders Zielführende Lösung.
Da wäre es vermutlich interessanter sich ein Postfach einzurichten und das als Anschrift anzugeben.
Dann müsste sich die Behörde mit der interessanten Frage auseinandersetzen, ob ein Postfach eine Anschrift darstellt, oder nicht.

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Eine Bekannte aus meiner Heimatstadt, die bis vor ein paar Jahren in der Kommune gearbeit hat, hat mir mal erzählt, dass dort jeder unkontrolliert Zugang zur Einwohnermeldedatenbank hat. Egal welche Abteilung, ob Bauamt, Umweltamt, … .
Ich dachte das wäre ein peinlicher Einzelfall, wo ich immer schon mal nachfragen wollte.
Unkontrollierter Zugang ist eigentlich nur den Mitarbeitern des Einwohnermeldamtes möglich.
Vielleicht sollte da mal eine Massenanfrage an alle Kommunen geschehen, wie sie das mit der Zugriffskontrolle händeln.
Insbesondere bei Gewaltschutzvermerken halte ich das für problematisch. Es ist ja nicht so unwahrscheinlich, dass der Stalker jemanden in der Behörde kennt.

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@arne.semsrott Wäre das nicht eine Kampagne wert?
Leider kann ich nicht so gut Texte formulieren, mit fehlt einfach das Hintergrundwissen, würde mich aber jedenfalls beteiligen, wenn es an Anfragen verschicken geht.

Moin! Was für eine Kampagne wäre das denn genau?