DSGVO Anfragen / Beschwerden über FdS

Im Rahmen von IFG-Anfragen können auch DSGVO-Anfragen und -Beschwerden entstehen, beispielsweise wenn bei Topf-Secret die Weitergabe von Daten erfragt werden soll, oder sich eine Behörde bei der Herausgabe von z. B. Verfahrensbeschreibungen quer stellt. Das halte ich persönlich für gut, da der Zusammenhang besteht und es Transparenz schafft. Für persönliche Anfragen (Auskunft nach Art. 15) würde ich es jedoch nicht verwenden, da sie für die Allgemeinheit oft keine Relevanz haben.

Nun habe ich mich in mehreren Fällen an die LDI NRW gewandt. Diese teilte mir jedoch heute mit, dass Anfragen von FdS immer an das Referat für IFG weitergeleitet werden. Für DSGVO-relevante Themen solle ich bitte ein PDF-Formular ausfüllen und per gesonderter Mail verschicken. Wäre es da nicht ggf. gut, wenn man mit der LDI NRW einmal klärt, ob auch das Formular über FdS versandt werden darf, sodass deren Poststelle nicht pauschal alles an das IFG-Referat leitet?

Moin! Ich glaube, es ist sinnvoll, das so wie bisher zu machen, weil DSGVO-Anfragen über FDS die Ausnahme sind. Dass die IFG-Vermittlungen gut funktionieren, sollte unsere Priorität sein. Dass DSGVO-Beschwerden über ein anderes Formular funktionieren, ist okay, denke ich.

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