Hallo,
ich habe eine Information angefordert und auch erhalten. Die Behörde macht Urheberrechte geltend und verbietet die Veröffentlichung.
Nun möchte ich diese Information (5 Seiten) herunterladen. Ich finde aber keine Möglichkeit dies durchzuführen. Oder habe ich etwas übersehen?
Ich denke alternativ daran, die Information kurzfristig zu veröffentlichen, um sie so evtl. herunterladen zu können.
Meine Frage: Wenn ich die Information veröffentliche, gibt es dann die Möglichkeit sie herunterzuladen und anschl. wieder nach wenigen Minuten für die Öffentlichkeit zu sperren? Oder kann sie dann nicht mehr gesperrt werden?
Öffnen Sie bitte einen Problembericht an der Nachricht der Anfrage (Knopf ‘Problem?’), dann schauen wir uns die Dokumente an und können sie im Zweifelsfall auf ‘nicht veröffentlichbar’ setzen. Oder wir veröffentlichen sie selbst, wenn wir glauben, dass das UrhG dort nicht gelten kann.
Gerade wenn eine Behörde das Urheberrecht ins Feld führt, würden wir das gerne kurz prüfen, ob das grob stimmen kann, denn eigentlich sollte das UrhG bei IFG-Anfragen nur in wenigen Einzelfällen greifen.
Ich tendiere zwar auch zu der Auffassung, dass die von mir angeforderte Information nicht die erforderliche Schöpfungstiefe hat um einen Urheberschutz geltend zu machen.
Ich fordere allerdings immer wieder Informationen bei unterschiedlichen Niederlassungen dieser Behörde an. Bei Ablehnung meiner Anforderung über Frag den Staat, selbst bei Einschaltung des BfDI, fordere ich die gleiche Info per Mail mit Echtname und Androhung eines Widerspruchs an. Und siehe da, ich bekomme plötzlich die „nicht existierende“ Info. Ich habe so schon ein paar Verstöße der Behörde gegen Ihre eigenen Richtlinien zum IFG festgestellt. Diese will ich aber sammeln und der Behörde eines Tages präsentieren. Und auch dem BfDI präsentieren, damit dieser endlich mal das Vertrauen in diese Behörde verliert.
Aus diesem Grund wollte ich noch nichts veröffentlichen. Ja ich weiß, es ist nicht ganz fair. Ich habe aber am Ende meiner Anforderung über Frag-den-Staat in einem Kommentar beschrieben, dass es diese Info gibt und auch den Inhalt stichwortartig beschrieben.
Ich habe die einzelnen Seiten der Information aus dem Browser als PDF ausgedruckt. Das reicht mir im Moment.
bzgl. deiner Bedenken zum Urheberrecht:
Ich empfehle, dass du die Behörde ersuchst dies zu begründen, dazu ist diese verpflichtet. Ggf. Widerspruch hierzu einlegen und u.a. auf die Argumente verweisen:
a) keine bzw. nicht nachvollziehbare Begründung
b) Nachweis das ein Werk vorliegt wird nicht durch Behauptung geschaffen, zumal durch eine Behörde
c) ein potentiell bestehendes Urheberrechts gem. dem Informationsweiterverwendungsgesetz ggf. mit (begründeten) Nutzungsbestimmungen zu versehen wäre, wobei das ausgeübte Ermessen (also ob Nutzungsbestimmung ja/nein und ggf welche) offengelegt und begründet werden muss.
Hallo Nader,
danke für die Info. Dass ich auf eine Begründung des Urheberrechts hoffen kann, ist mir jetzt wirklich neu. Werde ich, falls es bei der künftigen Übersendung von Informationen erwähnt wird, anfordern. Für den jetzigen Fall möchte ich aber deshalb nichts mehr unternehmen, da ich mich für die Übersendung der Unterlagen bereits bedankt habe.
Hast Du einen Link zu Deiner Anfrage? Möglicherweise kann die Information ein anderer hier anfragen und seinerseits prüfen (lassen), ob diese dennoch veröffentlicht werden kann.