Doppelte Gebuehrenerhebung fuer gleiche Dokumente

Ich verweise mal ganz grundlegend auf die sehr gute Hilfe von FragDenStaat auch zum Thema Gebühren:

Kann ich einen Kostenvoranschlag für die Höhe der Gebühren erhalten?

Es gibt keine Pflicht zu Kostenvoranschlag, aber zur Beratung!

Es ist empfehlenswert, vorab um die Mitteilung der voraussichtlichen Kosten zu bitten. Denn die Verwaltungsbehörde muss die Antragstellenden bezüglich der eventuell entstehenden Kosten beraten. So kann es beispielsweise günstiger sein, Akteneinsicht zu nehmen, als eine schriftliche Auskunftserteilung zu beantragen.

Wenn Bürger:innen darum bitten, müssen Behörden zu ihren Anliegen in punkto “Kostenabschätzung” Stellung nehmen - und sind danach gleichzeitig verpflichtet, auf das finale “OK” des Bürgers zu warten, bevor sie mit der Bearbeitung des Antrags loslegt.

Wer mehr lesen mag, es gab noch ausführlichere rechtliche Diskussionen zum Thema Gebühren.

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