Doppelte Gebuehrenerhebung fuer gleiche Dokumente

Hey,
bevor ich die konkreten Anfragen verlinke wuerde ich meine Frage erst einmal gern abstrakt stellen.

Ausgangslage sind 2 unabhaengig Anfragen (keine Kenntnis untereinander) die zum gleichen Thema an eine Behoerde innerhalb von wenigen Tagen gestellt wurden.
Prinzipiell ist die Behoerde bereit die Informationen und Dokumente zu veroeffentlichen, nachdem ein weiterer Prozess abgeschlossen wurde.

Eine der beiden Anfragen ist aber vom Umfang und Anzahl der Dokumente groesser, umfasst aber auch die Dokumente der zweiten Anfrage.

Im Bescheid heisst es fuer beide Anfragen, dass die Bearbeitung (mit dem Verweis auf die jeweils andere Anfrage) x Stunden dauerte, da es zwei Anfragen sind die Kosten dafuer jetzt geteilt werden.

Wenn Anfrage 1 die Haelfte der Kosten traegt werden aber automatisch die Dokumente der Anfrage 2 veroeffentlicht. Dies scheint mir sehr unlogisch. Ebenfalls scheint mir die Kostenaufteilung, ob des unterschiedlichen Umfangs, willkuerlich.

Eine Anfrage kostenlos und die zweite mit Kosten zu versehen ist natuerlich aus Behoerdensicht auch nicht optimal und wuerde vermutlich andere Rechte der 2 antragsstellenden Parteien verletzen.

Gibt es dazu eine Meinung? Duerfen die Kosten einfach so “aufgeteilt” werden? Darf die 2. Anfrage die in der 1. inkludiert ist ueberhaupt mit Kosten versehen werden?
Ich ueberlege schon, ob ich von anderer Stelle aus die Anfrage noch einmal stellen lasse um zu schauen ob die Behoerde die Kosten dann dritteln moechte.

Erscheint mir etwas widersinnig. Haette die Behoerde von der anderen Anfrage mir garnicht erst berichtet haette ich ehrlich gesagt mit den Kosten gar kein Problem gehabt. Muss sie das transparent machen?

Danke schonmal fuer eure Einschaetzung.

Moin! Herzlich Willkommen im Forum!

Prinzipiell hat die Behörde, wenn sie die Dokumente z. B. nicht erst sichten / schwärzen muss o. s., weil es bereits eine andere Anfrage dazu kam (und der dazugehörige Antragsteller bereits gezahlt hat) die Kosten nicht erneut zu berechnen.

Wenn es aber wie hier zwei Anträge zur gleichen Zeit gibt, könnte man darüber streiten, ob hier sogar zweimal die Gebühr zu nehmen berechtigt wäre - immerhin laufen beide Anträge ja unabhängig voneinander und wenn ein Antragsteller die Anfrage zurückzieht, die andere trotzdem weiterlaufen muss.

Die Aufteilung von 50 / 50 auf beide Antragsteller scheint mir aber ziemlich fair.

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@juliankpf danke fuer deine Antwort.

Ja fair oder nicht sei mal dahin gestellt. Die Argumentation ist eben nicht gut. Wenn nur eine der beiden Anfragen weiterlaeuft (am besten die, mit der groesseren Anzahl an Dokumenten) gibts dann trotzdem alle Dokumente zum halben Preis :smirk:
In der Argumentationskette bewegen wir uns dann eben darauf zu, dass es nur fair ist nichts zu verlangen, oder die in Anfrage 2 verlangen Dokumente auszuschliessen, was ja auch nicht geht.

Ich ueberlege noch, wie ich die Antwort an die Behoerde formuliere. (btw. ein Justizministerium, mal sehen ob ich sie mit meinen Argumenten “ueberzeugen” kann :joy: )

Ich verstehe noch nicht ganz was du bezwecken möchtest? Willst du unbedingt das 2x die Gebühr gezahlt wird? 50 / 50 ist doch völlig fair.

Also, erstmal vorweg: es geht um einen kleineren zweistelligen Betrag. Den waere (und bin) ich natuerlich bereit zu zahlen, das stand nie zur Debatte. Und am liebsten waere es mir natuerlich, wenn die Behoerde, nur weil sie paar PDFs raussuchen muss, gar keine Kosten erhebt.

Was mich stoert ist das logische Paradox, welches sich aus der “Berechnung” der Behoerde ergibt. Halbieren ist auch nicht gerecht, wenn dann nur die inhaltlich kleinere Anfrage beantwortet wird. Es gibt dafuer auch keine Aufloesung ausser die Kosten insgesamt fuer beide Anfragen fallen zu lassen. Alternativ vielleicht den vollen Betrag in beiden Anfragen zu fordern und, falls beide beglichen werden, die Haelfte jeweils wieder zu erstatten. Das bringt wieder soviel Verwaltungsaufwand, dass die erhobenen Gebuehren ohnehin allein durch diesen Vorgang aufgebraucht sind.

Auf die Anfrage mit der groesseren Anzahl von Dokumenten habe ich ja gar keinen Einfluss. Die Person moechte vielleicht das Geld nicht bezahlen. Und damit bekaemen wir alle mit meiner Anfrage weniger Infos fuer das gleiche Geld.

Wie gesagt ich wollte eigentlich nur kurz ranhoeren, ob euch solch ein Falls in aehnlicher Form schonmal untergekommen ist. (:

Ich glaube, ich verstehe langsam worauf du hinaus willst: Die größere Anfrage (mit deutlich mehr Dokumenten) soll am Ende genau die selbe Gebühr kosten, wie die kleinere?

Jap genau. Vielleicht haette ich es noch etwas plastischer machen sollen:
Anfrage 1 → Dokument A, Dokument B | 30 Euro
Anfrage 2 → Dokument A | 30 Euro

Fuer Anfrage 1 ist es ja auch “unfair”, wenn ich jetzt mit Anfrage 2 schon Dokument A “freigekauft” habe.

Ah, jetzt verstehe ich worauf du hinaus willst!
Das ist natürlich ärgerlich, aber wohl oder übel nicht vermeidbar - außer du willst gerne mehr zahlen. Da das IFG aber mit Stundensätzen rechnet, sollte sowas eigentlich nicht vorkommen, wenn wirklich ein großer Unterschied zwischen der Anzahl der Dokumente besteht. Magst du mal beide Anfragen verlinken`?

Sind denn beide Anfragen von dir? Wenn ja kannst du doch auch die “kleinere” zurückziehen (oder darum fragen) und nur die “größere” weiter laufen lassen?

@juliankpf Na aber gern doch, die erste ist von mir.

@rugk nein, sonst haette ich das natuerlich gemacht. Aber auch das waere ja (fuer die Behoerde) absurd. Das koennte ja heissen, dass zum gleichen Thema parallel 10 Anfragen gestellt werden. Jede der Anfragen ein zehntel Kosten “aufgebrummt” bekommt, dann 9 zurueckgezogen werden und wir uns dann natuerlich freuen koennen, dass wir die Infos guenstig(er) bekommen.

Danke für die Links. Nun ja, die Bescheide sind ja eigentlich wörtlich fast völlig gleich. Die dort benannten Kosten sind ja ausschließlich für die bisherige Arbeit - und die war in beiden Anträge eben fast gleich, weil das Gutachten oder was das so richtig ist, noch nicht abschließend fertig ist (…und daher auch keine Dokumente übersendet werden können).

Es heißt dazu ja wörtlich:

Da ich vor der Übersendung der Dokumente die
Voraussetzungen nach § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit Ziffer
1.3.2 des Gebührentarifs derzeit nicht als erfüllt ansehe, erhebe ich für
diese Information keine Gebühren.

Heißt: Ziehst du jetzt die Anfrage noch zurück, zahlst du nichts - der bisherige Aufwand ist dann “geschenkt” (hihi, hast ja auch nix dafür bekommen :wink: ). Bei dem anderen Antragsteller bleibt es aber bei den halben Gebühren (den 22,50 Euro) zzgl. den Kosten für den weiteren Aufwand.

Aber: Wenn du die Anfrage weiter verfolgst & die Dokumente eben auch kriegst, könnten (und in NRW wird für wirklich jeden Mist Gebühren verlangt) weitere Gebühren auf dich und auch den anderen Antragsteller zukommen - wenn ihr beide die Anträge also weiter verfolgt, kommt ihr am Ende vermutlich auch auf unterschiedliche Gebührenhöhen:

[…] In diesem Falle weise ich darauf hin, dass nach endgültiger Beantwortung Ihrer
Anfrage die oben genannten zuzüglich der für den noch anstehenden
Verwaltungsaufwand zu erhebenden Gebühren in Rechnung gestellt
werden.

Also, sind die 50 / 50 Gebühren schon fair. Sollte jetzt einer von euch beiden nicht mehr an dem Antrag festhalten, bleibt es auch beim anderen bei der Gebühr. Das wäre dann vermutlich doof für die Behörde, aber die IFG-Gebühren sind sowieso nicht kostendeckend.

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Jip genau,
welche Implikationen die Schreiben haben ist mir schon klar. Ich wollte, wie gesagt, nur mal den Widerspruch der beiden Kostenbescheide beleuchten und war auf aehnliche Faelle gespannt.

Was ich noch viel eher bedenklich finde ist, dass ich ja doch irgendwie schon einen Blankoscheck abgebe, wenn ich auf den Bescheid mit “Ja, ich will” antworte. :thinking:
Werd ich wohl auf jeden Fall reinschreiben, dass ich vor der Zusendung die realen Kosten benannt haben moechte.

Ich kann die IFG Anfrage jetzt auch einfach halbjaehrlich stellen, irgendwann muss der Entscheidungsprozess ja zu Ende sein, dass muessten die Dokumente ja instantan (und ohne Kosten, weil kleine Anfrage?) verfuegbar sein.

Und ja, keine Frage. Die Preise sind auf keinen Fall kostendeckend, das ist schon klar. Wenn da noch intern 3 Mails und 5 Leute befragt werden mussten sinds auch mehr als 3 Stunden. Moechte unseren Staat ja auch nicht ganz so schroepfen :sweat_smile:

Das ist relativ normal mittlerweile. Es gibt kaum noch eine Art Kostenvoranschlag.

Leider eher eine Ermessenssache des Sachbearbeiters.

Das musst du nicht, siehe Bescheid:

Nach § 7 Absatz 3 Satz 1 IFG NRW sind Informationen, die nach § 7
Absatz 1 IFG NRW vorenthalten worden sind, nach Abschluss des
jeweiligen Verfahrens zugänglich zu machen. Ich werde Sie daher
unaufgefordert darüber informieren, wenn der
Entscheidungsbildungsprozess beendet ist.

Ob die Anfrage danach aber auf einmal kostenfrei wird, wag ich zu bezweifeln.

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Ja, genau darauf zielte ich natuerlich jetzt ab. Wenn eine neue dritte Partei die Daten irgendwann anfragt wenn sie “freigegeben” sind, dann koennen ja wohl kaum die Kosten die jetzt durch mich entstanden sind weiter umgelegt werden!? o.O Das wuerde ja auch Tuer und Tor fuer Gebuehrenkaskaden oeffnen.
Das wuerde dann ja auch keine 10 Minuten dauern (Dokumentanablage auf, PDFs an die Mail ran, senden - da ist dieser “wir muessen erstmal schauen, ob wir es freigeben koennen”-Prozess ja obsolet)

Da wuerde ich es vermutlich auch drauf ankommen lassen. Die Behoerde kann ja wohl kaum von mir verlangen, dass ich ohne Not einen Blankoscheck fuer deren Arbeit ausstelle. Waere ja auch absurd.
Ich erinnere mich auch an das Urteil vom OLG Muenchen zum Amazon Dash Button. Klar, ging an die Privatwirtschaft, aber die Argumentation war ja, dass keine Information ueber die bestellte Ware vorhanden war und auch kein Preis ersichtlich, weswegen es gegen Informationspflichten im elektronischen Geschaeftsverkehr verstosse. Auf eine aehnliche Argumentation wuerde ich mich dann vermutlich auch zurueckziehen. In IFG NRW und der entsprechenden Gebuehrenordnung steht tatsaechlich nichts zu “Kostenvoranschlaegen”, wenn ich mich richtig erinnere,

Ich verweise mal ganz grundlegend auf die sehr gute Hilfe von FragDenStaat auch zum Thema Gebühren:

Kann ich einen Kostenvoranschlag für die Höhe der Gebühren erhalten?

Es gibt keine Pflicht zu Kostenvoranschlag, aber zur Beratung!

Es ist empfehlenswert, vorab um die Mitteilung der voraussichtlichen Kosten zu bitten. Denn die Verwaltungsbehörde muss die Antragstellenden bezüglich der eventuell entstehenden Kosten beraten. So kann es beispielsweise günstiger sein, Akteneinsicht zu nehmen, als eine schriftliche Auskunftserteilung zu beantragen.

Wenn Bürger:innen darum bitten, müssen Behörden zu ihren Anliegen in punkto “Kostenabschätzung” Stellung nehmen - und sind danach gleichzeitig verpflichtet, auf das finale “OK” des Bürgers zu warten, bevor sie mit der Bearbeitung des Antrags loslegt.

Wer mehr lesen mag, es gab noch ausführlichere rechtliche Diskussionen zum Thema Gebühren.

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Doch, exakt das kann sie. Und das ist das Problem.