ich habe kürzlich eine Anfrage gestellt, in welcher ich nach der Häufigkeit und einigen weiteren Details zu Disziplinarverfahren gegen beamtete Lehrkräfte in Baden-Württemberg im Zeitraum von 2004-2024 gefragt habe, siehe hier.
Heute kam zusammenfassend die Antwort der Behörde, dass
die Behörde nicht verpflichtet sei “die begehrten Informationen zu generieren” und kein Anspruch auf eine “statistische Aufbereitung” bestehe, da diese bisher nicht statistisch erfasst würden.
Das “Disziplinarrecht spezifische Verwertungsverbote und Löschungsfristen enthält”
Die Bearbeitung des Antrages zudem einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten würde.
Da ich nach wie vor an diesen Informationen interessiert bin und die Meinung vertrete, dass diese auch für viele andere Bürger von Interesse sein könnte, wollte ich gerne die Möglichkeit nutzen, von anderen erfahrenen Usern Rat einzuholen.
Den dritten Ablehnungsgrund könnte man aus meiner Sicht leicht durch eine Verringerungen des angefragten Zeitraumes (z.B. nur die letzten drei Jahre?) entkräften. Damit wäre aus meiner Sicht auch der zweite Ablehnungsgrund gemäß LDG §42 entkräftet. Zudem sehe ich (als juristischer Laie) nicht, inwiefern meine Anfrage durch das Verwertungsverbot betroffen ist.
Hat hier zufällig jemand schon eine ähnliche Anfrage gestellt, oder hat spontan (juristisch) solide Gegenargumente parat, mit welchen man einen Teil der Anfrage erzwingen könnte? Da ich - wie gesagt- juristisch absolut fachfremd bin, freue ich mich auch über weitere Hinweise, falls ich hier auf dem Holzweg sein sollte.
ich bin auch Laie, habe aber mehr “Übung” als du und habe mich zwischendurch von Profis beraten lassen. Ich komme aus dem Saarland. Es gibt Unterschiede zwischen den Informationsfreiheitsgesetzen, aber unseres ist allgemein angeblich eher zahnlos. D.h. Rechte die ich habe, solltest du auch haben. Im Zweifel mußt du aber nachlesen.
Behörden haben eine Mitwirkungspflicht, d.h. sie dürfen sich eigentlich nicht einfach dumm stellen, sondern müssen dir helfen die Anfrage zum Erfolg zu führen. Darauf kann man schon mal hinweisen und einen Vorschlag einfordern, was sie denn liefern könnten.
Generell würde ich Anfragen immer so stellen, dass die Behörde im Zweifel explizit sagen muß “Wir haben die Daten nicht”. Die Information, dass ihnen das Thema oder die Zahlen egal sind, ist ja auch spannend.
“unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand” wird gerne behauptet, muß meines Wissens aber begründet werden. D.h. man müßte dir schon sowas sagen wir: “Wir haben das hier auf eine losen Zettelsammlung im Keller verstreut. Wir schätzen, dass X Personen Y Tage sortieren müßten, bevor wir’s rausgeben können.”
Deine Vermittlungsbehörde ist deine Freundin. Rede einfach mal mit denen. Die haben keine echte Handhabe, waren bei mir aber sehr motiviert zu helfen.
Zeitraum reduzieren hört sich sinnvoll an. Wenn du dann wenige Daten bekommst, kannst du nochmal für den Zeitraum davor fragen.
Es gibt auch Landesämter für Statistik (oder so). Die sind manchmal ganz froh, wenn sich mal jemand für ihre Arbeit interessiert. Evtl. fragst du parallel auch mal dort.
Du kannst in einem ersten Schritt danach fragen, wo im Aktenplan Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte einsortiert werden und welches Referat und darin welche Position dafür zuständig ist. Ferner kannst du fragen, welches Aktenzeichen das letzte bekannte Disziplinarverfahren hatte.
Du kannst (in weiteren Anfragen) danach fragen,
wie viel Vollzeitarbeitskraftäquivalente für Disziplinarverfahren vorgesehen/abgestellt sind.
Du kannst auch für ein bestimmtes Jahr nach einem Aktenzeichen “eines” Disziplinarverfahrens fragen, sollten mehrere verfügbar sein, unter diesem nach dem ältesten und dem jüngsten.
So kannst du dich deiner Frage nähern.
Du hast wahrscheinlich einfach in ein Wespennest gestoßen:
Es gibt gar keine Stelle und keine Arbeitskraft dafür.
Es gibt keinen Mitarbeiter und kein Referat, welches dafür zuständig ist.
Die Disziplinarverfahren werden sowieso nicht vom Ministerium selbst geführt,
sondern bisher (womöglich sogar entgegen gesetzlicher Regelungen) von den einzelnen Schulen geführt. Es werden keine eigenen Akten angelegt, sondern Disziplinarverfahren werden nur in den Personalakten der einzelnen Lehrkräfte dokumentiert.
Es gibt wahrscheinlich tatsächlich
keine Möglichkeit die entsprechenden Informationen zusammenzustellen
außer: Alle analog geführten Personalakten an den einzelnen Schulen durchblättern,
ob sich daran Disziplinarverfahren finden.
Dass man im Jahr 2025 so schlecht aufgestellt ist,
möchte man dir nicht unbedingt mitteilen…