moin, und willkommen im Forum!
ich hab deine Anfrage gestern gesehen und sie dann nochmal mit einer kleinen Begründung und Hinweis auf § 3 Abs. 3 S. 1 UIG gestellt - und angeregt, dass das BMWK die Akten ja gleich selbstständig veröffentlichen könnte, das dürfte ja auch in deren Interesse sein ![]()
LG
Jannis