Details zum Status einer Bürgerfrage via IFG erfragen?

Hallo,

ich habe eine “nicht IFG-taugliche” inhaltliche Frage an einen Bürgerbeauftragten gestellt. Die Frage ist vermutlich nervig und unangenehm und wurde erstmal ignoriert. Nach 2-3 Wochen hatte ich darum gebeten mir den Eingang zu bestätigen und gefragt, ob man mir sagen könne, wann mit einer Antwort zu rechnen sei. Die Antwort war im wesentlichen: Kam an, ist in Bearbeitung.

Nach weiteren vier Wochen habe ich kürzlich nochmal nachgefragt, aber bisher keine Antwort bekommen.

Ist es realistisch, dass ich den internen Bearbeitungsstand meiner eigenen Anfrage an den Bürgerbeauftragten via IFG anfrage?

Die Idee erschien mir spontan “schräg”, aber da man mir die Bearbeitung bestätigt hat, muß es auch Dokumente geben. Spontan sehe ich nicht, warum ich die nicht sollte sehen dürfen. Wollte aber vorher mal nachfragen, ob ich etwas übersehe oder jemand etwas dazu sagen kann?!

Puh, das ist eher schwierig.
Du könntest über “interne Kommunikation zu Bürgeranfrage XY” gehen, aber das könnte abgelehnt werden, weil interner Prozess zur Willensbildung (z. B. Entwürfe). Ansonsten dauert die IFG Anfrage dann ja meist auch 1+ Monate.

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Wie sieht es mit DSGVO aus? Die Anfrage sowie alles was dazu geschrieben wird dürften personenbezogene Daten sein. Die Antwort selbst wohl eher nicht.

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Danke @juliankpf und @Apoly für den Input. Ich hätte doch etwas mehr Kontext geben sollen:

Meine Anfrage bezog sich auf das saarländische Schulmitbestimmungsgesetz. Dort (Bürgerservice Saarland) werden Schülerinnen eigentlich klar und unmissverständlich überraschende Rechte eingeräumt. Das Gestzt gilt nach meinem Verständnis seit 1996, findet aber in der Praxis keine Anwendung. Mein konkretes Beispiel war Lektüre im Deutschunterricht. Gemäß dieses Gesetzes müßten Lehrerinnen ihren Schüler*innen zumindest die Option geben, Bücher zu einem Thema vorzuschlagen oder ihnen zumindest eine Auswahl anbieten.

Es ist naheliegend, warum das Ministierum sich dazu nicht äußern will. Ich würde sie das aber ungern “aussitzen” lassen. D.h. bei der IFG-Anfrage geht es mir weniger um die konkrete Antwort, als viel mehr um die Dokumentation von Kommunikationsverweigerung.

Über die DSGVO befürchte ich, nur meine eigenen Mails zu bekommen. Oder wo siehst du da den konkreten Hebel?

Der BGH sagt, dass mit einer DSGVO-Art.-15-Anfrage auch interner Schriftverkehr angefragt werden kann:

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Das scheint mir perfekt zu passen. Sehr cool! Vielen Dank!