Der “Klageautomat” für Untätigkeitsklagen ist da!

Danke für die Rückmeldung, da schaue ich nochmal rein. Danke.

In NRW herrscht wohl aktuell das Rechtsträgerprinzip, dass heißt die Klage muss in den meisten Fällen gegen den Rechtsträger der Behörde gerichtet werden.

Es scheint so dass es bei Unwissenheit egal ist, wen man als Klagegegner angibt, aber vielleicht möchtet ihr diese Eigenart noch berücksichtigen.

Noch ein Vorschlag auf GitHub dazu geschrieben:

Die Ermittlung des Gerichts scheint nicht so einfach zu sein. Ich habe mehr als einmal nicht das richtige Gericht vorgeschlagen bekommen. Aktuell: Landesärztekammer Thüringen. Laut einer früheren Rechtsbehelfsbelehrung ist das Verwaltungsgericht Weimar zuständig. Der Klageautomat tippt jedoch auf VG Gera.
Also vielleicht sollte man den Nutzer an dieser Stelle warnen, dass die Ermittlung des zuständigen Gerichts nicht so zuverlässig automatisch funktioniert.

Danke für den Hinweis! Da es aufgrund landesrechtlicher Besonderheiten nicht immer ganz leicht ist, den richtigen Rechtsträger zu ermitteln bzw. das Rechtsträgerprinzip nicht immer gilt, haben wir uns entschieden, der Einfachheit halber auf die Regelung in § 78 Abs. 1 Nr. 1, 2. HS VwGO zu vertrauen. Danach genügt auch bei Anwendung des Rechtsträgerprinzips zur Bezeichnung des Beklagten die Angabe der Behörde.

Ja, stimmt, die Ermittlung des richtigen Gerichts ist nicht ganz einfach. Das falsche Gericht leitet die Klage aber an das richtige Gericht weiter.

@BARCA @casual Der Klageautomat sollte jetzt auch bei den VIG Anfragen sichtbar sein.

Das passiert aber nur, wenn der Kläger dies rechtzeitig beantragt. Ansonsten entscheidet das unzuständige Gericht durch ein sog. Prozessurteil - der Kläger hat dann alle Kosten zu tragen.
Auch, falls der Kläger die sog. Verweisung [Anm: Abgabe an das tatsächlich zuständige Gericht] rechtzeitig beantragen sollte, sind die Mehrkosten vom Kläger zu zahlen, selbst wenn er den Prozess vor dem tatsächlich zuständigen Gericht später gewinnt.

Vielleicht ist es sinnvoll, über dem Feld, wo das zuständige Verwaltungsgericht einzutragen ist, einen Link zu dieser Seite einzubinden: Justizportal des Bundes und der Länder: Orts- und Gerichtsverzeichnis

Durch Eingabe der Anschrift der Behörde wird automatisch das zuständige (Verwaltungs-) Gericht ermittelt.

Funktioniert, super, vielen Dank :upside_down_face:

Oder man macht gleich Website-Scraping von dort: Justizportal des Bundes und der Länder: Orts- und Gerichtsverzeichnis

Ich habe auch die Devs von https://bund.dev gefragt, ob es da vielleicht eine API o.ä. Möglichkeit gibt:
Justizadressen / zuständige Gerichte? · Issue #64 · bundesAPI/sofortmassnahmen · GitHub

Vielleicht ist es auch sinnvoll, für die Erhebung der Klage den Dienst derer in Anspruch zu nehmen, die das nicht ohne Grund ein paar Jahre studiert haben, statt irgendwelche falschen Gericht anzurufen und sich dann über zusätzliche Kosten aufzuregen.
Mit nem gebrochenen Bein geht man ja auch nicht zum Konditor, um das richten zu lassen.

Das ist ja kein freundlicher Ton.

Zu den anderen: Schauen wir uns nochmal an.

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Wenn diese Studierten, die sich in der Öffentlichkeit als “Organ der Rechtspflege” bezeichnen, dann auch nach RVG abrechnen und nicht ständig Mandate ablehnen würden, weil sie eine freie Vergütungsvereinbarung abschließen möchten, wäre das sicher annehmbar.

Keiner würde es akzeptieren, wenn der Arzt sich über die Gebührenordnung hinwegsetzt und nur noch nach freier Verhandlung berechnet.

Ansonsten ist eine Untätigkeitsklage gleich nach dem Mahnbescheid so ziemlich das einfachste Verfahren in der deutschen Justiz. Eines Anwalts braucht es dafür nicht zwingend, das treibt die Kosten für alle Beteiligten IMHO nur in die Höhe.

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Ansonsten ist eine Untätigkeitsklage gleich nach dem Mahnbescheid so ziemlich das einfachste Verfahren in der deutschen Justiz. Eines Anwalts braucht es dafür nicht zwingend, das treibt die Kosten für alle Beteiligten IMHO nur in die Höhe.
[/quote]
Hä? Anders die vorherigen Schreiber, die sich darüber mokieren, dass die Auswahl des richtigen Gerichts nicht so einfach sei.
Aber bitte- macht einfach, aber meckert dann nicht über erhöhte Kosten durch die Anrufung des falschen Gerichts.

Wenn Sie in dem Ton weitermachen wollen, dann suchen Sie sich doch bitte ein anderes Forum, danke.

Die Bestimmung des zuständigen Gerichts ist, wenn man das Gerichtsverzeichnis im Bundesjustizportal kennt, kein Problem, auch an die Formulierung einer solchen Klage sind (anders als bei einer Leistungsklage) keine hohen Hürden erkennbar.

Warum Sie hier gleich so rumzicken müssen, erschließt sich mir nicht wirklich, vielleicht hatten Sie einen schlechten Tag, dann mag man es Ihnen nachsehen.

Dann wäre das doch ein Vorschlag für den Klageautomaten: Bei der Auswahl des Gerichtes auf das Gerichtsverzeichnis im Bundesjustizportal hinweisen. Ich kannte das nämlich bislang noch nicht.

Deswegen hatte ich es oben ja auch schon vorgeschlagen.

Aber unabhängig vom Gerichtsverzeichnis erreicht man über das Justizportal fast alle bundesweiten elektronischen Justizdienste / Register. Ist stellenweise etwas unkomfortabel, weil man teilweise verschiedene Logins für die unterschiedlichen Dienste braucht, aber ansonsten ist das ne feine Sache für Registerrecherchen etc.

@m.noffke_1

Super! Komme gerade vom Briefkasten, der meine erste Untätigkeitsklage aufgenommen hat. :smiley:

ich will diese Diskussion nochmal aufgreifen. Der Klageautomat fragt zwar zwischendurch ob ein Bescheid und dann auch ein Widerspruch eingelegt wurde, aber da könnte etwas mehr ins Detail gegangen werden.

Behörde hat in irgendeiner Art reagiert und entschieden

  • dann ist zumindest für den Teil den sie entschieden hat wohl keine Untätigkeitsklage/Verpflichtungsklage zulässig sondern je nachdem ob ein Vorfahren möglich ist ein Widerspruch oder wenn nicht eine Anfechtungsklage gegen die Entscheidung. Was möglich ist sollte sich normalerweise aus der Rechtsbehelfsbelehrung ergeben. Nur leider fehlt die auch mal, dann gilt zum einen eine verlängerte Widerspruchs- bzw. Klagefrist von einem Jahr.
    schwieriger ist dann die Frage ob eine Vorverfahren erforderlich ist, siehe dazu Vorverfahren – Wikipedia und ggfs. hilft es einen Blick in andere Entscheidungen der selben Behörde zu werfen. Die Gefahr hierbei ist, dass ein nicht erforderlicher Widerspruch auch als unzulässig angehsehen wird und die Klagefrist nicht hemmt. s.a. Rechtsbehelfsbelehrung – Wikipedia

  • unklar ist was möglich ist, wenn die Behörde nur über einen Teil der Frage oder über eine andere Frage als die gestellte entschieden hat (ein “Aliud”). Das kann man hinsichtlich der eigentlich gestellten Frage als Untätigkeit ansehen. Leider habe ich dazu bisher nichts wirklich belastbares gefunden. Ist ein Vorverfahren möglich, dann würde ich vermuten, dass man damit zumindest kostengünstiger dran ist als direkt Klage zu erheben. Als eine häufige Art von Aliuds würde ich auch “wir fassen Ihre Anfrage als Bürgeranfrage statt als Anfrage nach dem IFG” auf.

Ein Vorverfahren kann auch bei der gleichen Behörder stattfinden die negativ beschieden hat.

Was würde ich mir von Frag-Den-Staat (FDS) an Verbesserungen wünschen?

  • wenn ich Post erhalte (Email oder hochladen) könnte FDS abfragen ob es sich um
    ** Bescheid mit/ohne vollständiger Rechtsbehelfsbelehrung (siehe Wikipedia oben)
    ** Aliud
    ** etwas anderes
    handelt.
  • Für den Fall keine Rechtsbehelfsbelehrung kann ich mir vorstellen, dass FDS einen Hinweis liefern kann ob ein Widerspruch (Vorverfahren) oder eine Klage statthaft ist.
  • Der Fristenrechner könnte für Widerspruch/Klage entsprechend gestartet werden.
  • Auch bei Nachfragen wünsche ich mir die Möglichkeit, eine neue Frist zu starten. Möglicherweise sollte man auch für gesendete Post klassifizieren ob es ein Rechtsmittel oder sonst etwas ist.

Und noch eine Bemerkung: ist die drei-Monatsfrist noch nicht erreicht, kann ich zwar eine Anfrage zur Klage vorschlagen, aber der Klageautomat erscheint nicht - das erscheint mir inkonsistent.

Das sind jetzt mal Wünsche oder Anregungen und ich kann mir gut vorstellend dass auch andere dadurch angeregt werden Vorschläge zu machen wie das noch besser gehen kann.