Denkmalschutz und Photovoltaik/Solar

Servus,

ich würde ganz gern einmal erfragen/erfassen wie häufig die Installation von ugs. Solaranalgen auf Dächern am Denkmalschutz scheitert. Die Aussagekraft ist sicherlich limitiert, aufgrund meiner geringen Kenntnis des Bauwesens bzw. des Denkmalschutzes würde ich euch bitten mir Verbesserungsvorschläge zukommen zu lassen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

  1. die Anzahl an Anträgen zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an Denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2012 bis 2022
  2. Zahlen für Ablehnungen in den Jahre 2012 bis 2022 aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Gruß dieter

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Servus Dieter, willkommen im Forum! Schade, dass so lang niemand auf deinen Post reagiert hat. Aber besser spät als nie :wink:
Ich ärger mich im Bezug auf Photovoltaik auch schon länger über den Denkmalschutz und finde deine Anfrageidee deshalb super :smiley:

@derdieter Hast du schon entsprechende Anfragen gestellt? Ich habe keine in der Suche gefunden, gehe also nicht davon aus. Ich hab inzwischen selbst testweise ein paar Anfragen gestellt und werde bei Gelegenheit noch weitere folgen lassen.

Fallen Kosten an?
@alle Ich kenn mich damit leider nicht gut aus, aber ich könnte mir vorstellen, dass der von Dieter gewünschte Umfang an Informationen groß genug ist, um die Anfrage kostenpflichtig werden zu lassen. Ich würde sie deshalb vorsichtshalber einschränken und nur nach den Jahren 2018 bis 2022 fragen. Aber ob das reicht, weiß ich nicht. Hat da vielleicht jemand Erfahrungswerte?
Hier gibt es eine Tabelle von FdS zu den Gebühren in den jeweiligen Ländern (aber nur nach IFG, nicht nach UIG).

Wo liegen die Informationen? Aus Wikipedia:

Für denkmalrechtliche Genehmigungen zu Maßnahmen an den Kulturdenkmalen zuständig ist in der Regel zunächst immer die örtliche untere Denkmalschutzbehörde.
Die untere Denkmalschutzbehörde ist bei einer kommunalen Körperschaft angesiedelt, in der Regel bei einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt. Im Saarland und in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gibt es abweichende Regelungen. Im Saarland ist die Denkmalverwaltung im Ministerium insgesamt zusammengefasst.

Sind das Umweltinformationen? Dann wären die UIGs der Länder anwendbar. Das wäre gut, weil man sonst z.B. in Bayern keine Informationen bekommen würde.

Weil mich das Thema sehr interessiert, habe ich einige (202) Anfragen gestellt:

Auf Grund der schieren Masse an Anfragen kann es sein, dass ich nicht immer alle Auskünfte sofort veröffentliche. Für gewöhnlich bin ich aber auch dank freundlicher Unterstützung schnell im Abarbeiten der Post.

Ich hoffe, einige von euch haben ebenso großes Interesse wie ich an dem Thema und verfolgen die Anfragen :smiley:

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Sehr cool, sorry dass ich erst jetzt reagiere irgendwie ist deine Nachricht vorher untergegangen. Sag mir gern bescheid wenn ich dir bei der Auswertung oder so helfen kann.

Sehr gerne! Du hast mich da auf eine tolle Idee gebracht :grin:
Klar, du kannst die Informationen gerne in einer Exceltabelle zusammenfassen oder anderweitig auswerten! Das würde mich freuen. Ich werde in den nächsten Monaten nämlich beruflich viel zu tun haben und werde die Daten deshalb nicht weiter auswerten. Meine Erinnerung an die gelesenen Auskünfte muss mir reichen.

Imitation ist das größte Kompliment. Ich freue mich, dass sich auch andere für die Informationen interessieren :blush:
Mit dieser Anfrage von einem anderen an die Stadt Quedlinburg wurden die gleichen Informationen wie mit meiner Anfrage an den Landkreis Harz angefragt (Stadt Quedlinburg gehört zum Landkreis Harz).

Hätte der Landkreis Harz mich besser auch mal auf die Auskunft an den anderen Antragsteller vom 23. Mai hingewiesen, dann wäre ihm meine Untätigkeitsklage vom 13. Juni erspart geblieben :see_no_evil:

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