Demoberichte anfordern - Polizei Versammlungsbehörde

Hallo in die Runde,
besteht ein Recht darauf die Polizeiberichte der Einsazleitung an die Versammlungsbehörde einzusehen?
Bsp.: Es findet irgendwo eine Demo statt, die polizeiliche Einsatzleitung stellt Verstöße fest und schreibt darüber einen Bericht an die Versammlungsbehörde.

Ich finde leider zu wenig zu dem Thema :frowning:
Viele Grüße

Ich habe bisher nur generelle Einsatzberichte von Demos angefordert und sehe keinen Grund, warum das nicht auch bei Berichten an die Versammlungsbehörde gehen sollte.

Leider muss man oft ein wenig mit der Brechstange rangehen, bis man da etwas bekommt (hier hilft es z.B. auf andere Polizeidienststellen zu verweisen, die solche Infos bereits einmal herausgegeben haben) und nicht selten werden relativ hohe Bearbeitungsgebühren erhoben, da es meist viele Seiten sind, auf denen personenbezogene Daten geschwärzt werden müssen.

Aber Versuch macht klug. :slight_smile:

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Ich habe schon mehrfach erfolgreich welche angefordert.

Eigene Betroffenheit macht es oft einfacher und günstiger.

Es hilft daher auch, nicht beweisbare/widerlegbare Betroffenheit (z.B. durch Video-Kameras der Polizei) zu behaupten. Sobald eine Kamera auf einen gerichtet war, ist man klar von polizeilichen Maßnahmen betroffen. Dann hat man natürlich mehr Rechte als wenn das nicht der Fall ist.

Diese anderen Rechte schalten Nicht-IZG-Rechte frei.

Was ich auch schon mehrfach gemacht habe:
Einfach konkret fragen!

Es gibt oft einen Abschlussbericht einer Demonstration. Anfragen!

Die meisten Anfragen gehen unter, weil der Laden nicht organisiert ist. Also entsprechend am Ball bleiben und regelmäßig wieder nachfragen.

Untätigkeitsklagen führen nicht unbedingt zum Erfolg, weil diese in der Rechtsabteilung bearbeitet werden und die dort auch nichts anderes machen, als noch eine Mail an die zu senden, die antworten sollen:

Versuche auch mehrere Kommunikationswege. Oft hapert der eine oder andere in der Behörde. Also ein Monat nach der Mail sende ein Fax, ein Monat nach dem Fax einen Brief, nach dem Brief eine Mail an eine andere Anschrift…

Ich würde in jedem Fall eher bei der Polizei anfragen als bei der Versammlungsbehörde (VB). Mir haben schon mehrere VBn geschrieben, sie würden im Allgemeinen keine Rückmeldungen von der Polizei bekommen. Die VBn sind auch selten auf den Versammlungen anwesend. Also liegt ihnen letztlich meist nichts zu der tatsächlichen Durchführung der Versammlung vor. Der Polizei liegt viel eher/öfter/sicherer etwas vor.

Die Bußgeldbehörde, die die Verstöße bei der Demonstration verfolgt, ist zwar meist in der selben Behörde angesiedelt wie die Versammlungsbehörde, aber wenn du zu konkret die Versammlungsbehörde anfragst, dann sagt die korrekterweise: “Wir haben keine Informationen”, während die Bußgeldbehörde sehr wohl Informationen hat. Ich hatte schon eine Stadt, die hatte zwei Bußgeldbehörden, eine für “allgemeine Ordnungswidrigkeiten” und eine für “Verkehrsordnungswidrigkeiten”. Wenn man die jeweils falsche angefragt hat, hat diese ganz korrekterweise gesagt: “Dazu liegen uns keine Informationen vor.”