Ich füge bei Anfragen mittlerweile immer etwas ein von wegen “Aufgrund der allgemeinen Digitalisierung der Verwaltung und damit verbundenem Dokumenten- und Aktenmanagement gehe ich von geringen Gebühren aus” hinzu.
Vielleicht wollt ihr so was ja auch als Seitenhieb einbauen :]
Eigentlich eine ganz witzige Idee, die Frage ist nur, in wie weit die Behörde das anerkennt. Die derzeitige Formulierung ist ja:
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.