Datenschutz vs. Informationsfreiheit

Konkret geht es um eine Anfrage an die Universität Tübingen bzgl. Protokollen von Anerkennungsverfahren:

https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungsprotokolle-des-prufungsausschuss-informatik-bedmed-2018/#nachricht-551214

Die Universität argumentiert damit, dass sie die Informationen nicht herausgeben könne, da durch die geringe Studiengangsgröße – selbst mit Schwärzungen – Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sei.

Was ist davon zu halten? Im Grunde wird damit jede Anfrage nach dem LIFG ausgehebelt.

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Ich interpretiere die Antwort ein bisschen anders. So weit ich das sehe befürchtet die Universität aufgrund der Inhalte einen Rückschluss auf Studierende, aber hat noch nicht geprüft ob Schwärzungen der betreffenden Stellen die Datenschutzrechte wahrt.
Es wäre schön, wenn sie dir eine Kostenschätzung mitteilen würden, weil sie ja wissen wie viele Seiten da durchzuarbeiten und zu prüfen sind.
Was Datenschutz vs. Informationsfreiheit betrifft, ist Datenschutz eine recht starke aber auch sinnvolle Einschränkung, da sonst jegliche personenbezogenen Daten bei allen Behörden für alle einsehbar wären.