Datenschutz als Hindernis polizeiliche Ermittlung

Vor kurzem hat der Innenminister von Nordrhein-Westfalen Herbert Reul in einem Interview mit dem ZDF (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/missbrauch-kinder-fahndung-nrw-reul-100.html) gesagt, dass die Polizei nicht problemlos gegen Kriminelle (in diesem Fall Pädokriminelle) vorgehen kann. Er erzählte, dass die Polizei, wenn Sie online auf eine kriminelle Person stoßen und von dieser die IP-Adresse besitzen, an den Klarnahmen nicht herankommen, da der Datenschutz dies verhindern würde.
Ich halte das für nicht zutreffend, da eine richterliche Anordnung zur Herausgabe von persönliche Informationen bei einem Internetanbieter über dem Datenschutz steht. Die Aussage von Herrn Reul hat aber natürlich für starke Reaktionen in der Bevölkerung gesorgt.
Ich würde gerne eine Anfrage stellen, um herauszufinden, ob die polizeilichen Ermittlungen wirklich an dem Datenschutz gescheitert sind oder ob hier andere Ursachen der Grund für den Misserfolg sind.
Meine Frage ist deshalb, ob und wie man eine solche Anfrage stellen kann. Ich habe mich bereits per E-Mail an das Innenministerium gewandt, aber habe da keine Hoffnung auf eine (informative) Antwort.

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Moin!

Erst mal herzlich willkommen im Forum & auf FragDenStaat. :slight_smile:

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bietet leider keine Grundlage für Sachfragen. Also: Wenn du nur die Frage stellst, so wie du sie oben geschrieben hast, wird dies als Bürgeranfrage angesehen und du wirst nicht weiter kommen als bisher per E-Mail.

Durch das IFG kannst du aber z. B. nach Dokumenten, Unterlagen & internen Handlungsanweisungen zum Thema Datenschutz bei der Personenermittlung fragen.

Liebe Grüße & Viel Erfolg!

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Ich habe neulich eine Aufstellung im Rahmen einer IFG-Anfrage (oder war es eine Kleine Anfrage in einem Parlament?) gesehen. Dabei wurde konkret aufgezählt, wie viele Straftaten aufgrund der fehlenden Vorratsdaten nicht aufgeklärt werden konnten.

Die Anzahl war wirklich marginal. Zudem hat unsere Polizei jetzt schon ausreichende Befugnisse für entsprechende Ermittlungen - aber wie Herr Böhmermann uns ja nun wieder eindrucksvoll vor Augen geführt hat, sitzt das eigentliche Problem manchmal vor dem Computer (btw. ist die Reportage sehr interessant gewesen, auch wenn ich ihn sonst nicht wirklich mag).

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Darauf kannst du wetten. Bei einer IFG-Anfrage hätte die Behörde erstmal 6 Monate diskutiert, ob sie nun wirklich solche Informationen “zusammentragen” muss laut IFG (Ja, muss sie). :wink:

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