Ich versuche mich grade in das Thema Lübbenau Datacenter einzulesen und bemerke,
1.: Es sind keine Daten zum Wasserverbrauch oder Nutzung vorhanden
2.:Die Projektvorstellung die auf der Webseite der Stadt Lübbenau angekündigt (Link) wird, erfordert augenscheinlich eine Anmeldung bei der BVMW Gruppe und ist, laut Überschrift nur für Unternehmen.
2.1.: Ich bin grade noch am suchen, aber es ist doch nicht notwendig sich anzumelden sondern Offenheit ist doch Pflicht beim vorstellen von Bauprojekten, auch gegenüber Privatpersonen oder verwechsel ich das?
3.: Da ich zudem noch keine Initiative gefunden habe frage ich mich ob hier jemand mehr weiß, es gibt bisher keine ersichtliche Kritik oder Initiative die Beachtung findet (vgl. Tesla Werk) bei Zahlen wie:
“Von 2028 an soll die Server-Abwärme ins Fernwärmenetz eingespeist werden,
bis zu 75 000 Haushalte lassen sich so versorgen. Damit am Ende auch der Rest des Spreewalds etwas davon hat.” (Link)
Daher auch die Frage, welches Umweltamt oder Bauamt schreibe ich mit welchen Fragen an (Brandenburg oder Landkreis Oberspreewald-Lausitz)?
Gibt es eine einfache Möglichkeit sich alle Anfragen zur Tesla Fabrik anzeigen zu lassen bzw die wege der damaligen Informationsgewinnung?
Ich frage hier bevor ich loslege und Fehler mache die ich nicht machen müsste. Außerdem bin ich sicherlich nicht der Einzige der dieses Thema Interessant findet.
In diesem Sinne, ich hoffe der Text ist nicht zu wirr, entschuldigt bitte meine Rechtschreibung.
Ich beginne mal hinten, weil ich aus Grünheide antworte. Wegen des Umfangs der Anlage wurde das Verfahren zu Tesla beim Landesamt für Umwelt gebündelt. Es war zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Auf der Plattform UVP-Verbund wurden sämtliche Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Download zur Verfügung gestellt. Obwohl es einen rechtskräftigen Bebauungsplan gab, war die Fläche vollständig bewaldet.
Das Datacenter in Lübbenau entsteht auf einer Fläche mit Industriebebauung. Unternehmen können beantragen, dass die Antragsunterlagen nicht öffentlich ausgelegt werden. Die zuständige Behörde soll von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen absehen, wenn der Träger des Vorhabens dies beantragt und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter nicht zu besorgen sind (§ 16 Abs. 2 BImSchG).
So könnte es hier gelaufen sein. Im UVP-Portal wird ein Verfahren zur Notstromversorgung der Anlage mit Dieselaggregaten aufgeführt.
https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=9e378fb2-3825-4203-bda8-5fff2255c09d&q=L%C3%BCbbenau%20Data
Zum Thema Wasserverbrauch der Hinweis, dass Grünheide eher eine Ausnahme darstellt. Der lokale Wasserversorger sah sich nicht im Stande, die von Tesla beantragten Mengen zu liefern. Der Verbandsvorsteher ging mit dieser Information an die Öffentlichkeit. Üblich sind eher Verhandlungen, über die Stillschweigen vereinbart wird. Der eigentliche Versorgungsvertrag wird der Öffentlichkeit vorenthalten. So geschieht es auch in Baruth in Zusammenhang mit Red Bull. Hier läuft eine Klage mit Unterstützung von Frag-den-Staat:
https://fragdenstaat.de/dokumente/273207-20250714-vg-9-k-498-25-dka-klagebegruendung_geschwaerzt/
In den zuvor genannten Fällen geht es um die Nutzung von Grundwasser. Bei dieser Anlage wird der Hauptverbrauch für die Kühlung entstehen. Dafür kommt die Nutzung von Oberflächengewässern in Frage. Zuständigkeiten sind abhängig vom beantragten Volumen. Es kann der Landkreis als untere Wasserbehörde oder das Landesamt für Umwelt als obere Wasserbehörde sein.
Die Stadt ist für den Bebauungsplan und Flächennutzungsplan zuständig. Bei der Baugenehmigung wird sie von der Verfahren führenden Stelle zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Auch hier gibt es rechtliche Vorgaben für die Zuständigkeit. Wieder kann es der Landkreis oder eine Landesbehörde sein.
Lieber h.baschin,
Danke für die ausführliche und verständliche Erklärungen meiner Fragen.
Es ist ein Träumchen deine Zusammenfassung zu lesen und Sie bringt mich weiter als ich es erwartet hätte. Es wurde damit wirklich alles Erklärt für mich.
Beste Grüße und nochmals ein ganz großes Danke 
Hallo @h.baschin and @kraemer
vielen Dank für die Info zum Datacenter Lübbenau, das war extrem hilfreich, um das Verfahren zu verstehen.
Ich recherchiere zu den möglichen Umweltauswirkungen des Projekts, insbesondere zum Wasserverbrauch für die Kühlung und zu möglichen Folgen für das UNESCO-Biosphärenreservat Spreewald.
Ich hätte ein paar Fragen:
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Wäre es sinnvoll, die wasserrechtliche Erlaubnis anzufragen? Gibt es noch andere Unterlagen, die besonders interessant wären?
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Sind solche Anfragen noch sinnvoll, obwohl der Bau bereits begonnen hat? Mein Eindruck ist, dass die wasserrechtlichen Genehmigungen langfristig relevant bleiben.
Ich bin überrascht, wie wenig in der Presse kritisch über das Thema berichtet wird, und ich frage mich, ob da etwas getan werden könnte. Falls ihr von Aktivisten-Gruppen o.ä. wisst, die sich mit dem Thema Wasserverbrauch/Umweltauswirkungen von Rechenzentren in Berlin-Brandenburg beschäftigen, wäre ich sehr interessiert, in Kontakt zu kommen.
- Wäre es sinnvoll, die wasserrechtliche Erlaubnis anzufragen? Gibt es noch andere Unterlagen, die besonders interessant wären?
Die Anfrage ist sinnvoll.
Um die Auswirkungen besser einschätzen zu können, ist wichtig zu erfahren, welches System zur Kühlung eingesetzt wird. Da gibt es Begriffe wie Verdunstungskühlung und Flüssigkühlung. Hier wird es anschaulich erklärt: KI-Rechenzentren: Zwischen digitalem Fortschritt und Wasserverbrauch
Vereinfacht bedeutet eine Verdunstungskühlung Wasserverlust (daher höherer Wasserverbrauch) und Flüssigkühlung zusätzlichen Energieverbrauch und zusätzliche Umweltrisiken, weil dem Wasser Chemikalien beigemischt werden, um die Kühlsysteme zu schützen.
Laut Umweltbundesamt können Rechenzentren bei Außentemperaturen bis 24 Grad Celsius mit Luftkühlung arbeiten. Bei höheren Außentemperaturen muss mit Wasser gekühlt werden. Parallel benötigt die Landwirtschaft bei ausbleibenden Niederschlägen zusätzlich Wasser und in der Bevölkerung steigt der Wasserverbrauch in diesen Phasen deutlich an. Das kann zu Engpässen führen, weil entweder nicht geügend Wasser zur Verfügung steht oder die technischen Kapazitäten an ihre Grenzen stoßen.
- Sind solche Anfragen noch sinnvoll, obwohl der Bau bereits begonnen hat? Mein Eindruck ist, dass die wasserrechtlichen Genehmigungen langfristig relevant bleiben.
Da stimme ich voll zu. Bundesweit sorgte der Wasserverband Strausberg-Erkner für Aufmerksamkeit, weil er ab 2021 für Neukunden den Verbrauch auf 105 Liter pro Tag begrenzte. Zuvor hatte der Verband dem Versorgungsvertrag für Tesla zugestimmt. Der durchschnittliche Verbrauch liegt in Deutschland bei 127 Litern pro Tag. Von Seiten der Wissenschaft gibt es die Forderung, Erlaubnisse für Wasserentnahme zeitlich zu begrenzen um auf sich verändernde Dargebote regieren zu können.
Auf dieser Seite gibt es zahlreiche Informationen und Anregungen:
Wie man sich gegen Rechenzentren wehrt:
Vom 7. bis 10. Mai findet im Strombad Cottbus ein Spree-Festival statt. Dort werden zahlreiche Umweltgruppen vertreten sein. Das sollte eine gute Gelegenheit sein, Kontakte zu knüpfen.
Spree Festival