Das BMVg mauert komplett

Tja, ein spannendes Thema - denke ich zumindest:

Ich habe beim BMVg zwei Anfragen zur ehemaligen Ministerin gestellt:

Heute kam nach 4 (!) Monaten eine dreiseitige Rückmeldung: mein Antrag wird komplett abgelehnt. Die Begründung ist meines Erachtens nach mehr als wirr:

Die Begründung beinhaltet nicht einen einzigen Paragraphen (!) und spricht eigentlich nur von dem “Schutz des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung […]”. Vor allem beim Rücktrittsgesuchen von Frau Lambrecht ist mir das einfach nicht nachvollziehbar.

Ich bin mir ehrlicherweise stark unsicher, ob man das so hinnehmen sollte oder ob die Begründung Quark ist…

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Mal ein Update hier: heute kam der Widerspruchsbescheid:

widerspruchsbescheid-39-22-17-a5-v372-v373_geschwaerzt.pdf in Anfrage „Rücktritt von Ministerin Lambrecht“ - FragDenStaat

Das BMVg hat ihre Begründung komplett geändert. Mittlerweile sind gar keine Unterlagen vorhanden :wink:

Guten Morgen in die Runde,
natürlich habe ich - wie es sich gehört - die Kommunikation zu den Anfragen abgefragt (Interne und externe Kommunikation - FragDenStaat). Das BMVg hat mir jetzt per Post die ausgedruckten E-Mails als Paket (!) zugeschickt. Insgesamt wohl so um die 500 Seiten Papier, die alle auch digital verfügbar waren. Aufgrund der Menge kann ich es auch nicht mal eben einscannen.

Was ich persönlich recht befremdlich finde:

  • Das BMVg wollte mir zuerst die Unterlagen (das Rücktrittsgesuch) herausgeben. Die BM a. D. wurde sogar per Drittbeteiligungsverfahren angefragt und hat der Herausgabe zugestimmt (!). Kurz bevor das BMVg die Sache bescheiden wollte, hat sich aber das BK-Amt gemeldet und dagegen argumentiert. Krass das der vermeidliche Schutzbereich der exekutiven Eigenverantwortung sogar trotz Zustimmung der BM a. D. überliegt.
  • In den Akten hat das BMVg meines Erachtens nach völlig willkürlich geschwärzt. Jegliche personenbezogene Daten von Mitarbeitern, jede E-Mail-Adresse, jede Telefonnummer ist geschwärzt. Sogar auf meinen eigenen Bescheiden - die ja in Kopie in der Akte sind - sind die Daten der Sachbearbeiterin geschwärzt. Erschließt sich mir nicht ganz.

In wie weit jetzt ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gem. § 51 I VwVfG sinnvoll ist, wäre jetzt eine andere Sache.