Tja, ein spannendes Thema - denke ich zumindest:
Ich habe beim BMVg zwei Anfragen zur ehemaligen Ministerin gestellt:
Heute kam nach 4 (!) Monaten eine dreiseitige Rückmeldung: mein Antrag wird komplett abgelehnt. Die Begründung ist meines Erachtens nach mehr als wirr:
Die Begründung beinhaltet nicht einen einzigen Paragraphen (!) und spricht eigentlich nur von dem “Schutz des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung […]”. Vor allem beim Rücktrittsgesuchen von Frau Lambrecht ist mir das einfach nicht nachvollziehbar.
Ich bin mir ehrlicherweise stark unsicher, ob man das so hinnehmen sollte oder ob die Begründung Quark ist…