Das Bayerische Oberste Landesgericht verurteilt einen Mann, der Israel mit der NS-Diktatur verglichen hat

Das Bayerische Oberste Landesgericht ist leider keine Stelle, die man hier anschreiben kann. Ich habe versucht sie bei FragDenStaat neu einzutragen, aber keine Ahnung, ob das so gut geklappt hat.

Urteile müssten ja veröffentlicht werden. Und ich bin sehr am Urteil interessiert, vor allem weil die vorherige Instanz ganz anderer Meinung war.

Moin! Behörde ist nun auf FragDenStaat vorhanden. Viel Erfolg bei der Anfrage!

Davon abgesehen, dass Organe der Rechtsprechung vom IFG ausgenommen sind, wenn es sich nicht um Verwaltungstätigkeiten handelt, steht es in Deutschland jedermann frei, sich ein Urteil in anonymisierter Form gegen Erstattung der Verwaltungsgebühren zusenden zu lassen.

Gemäß dem BGH-Urteil v. 05.04.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16, hat jeder einen Anspruch auf eine anonymisierte Abschrift. Das ist faktisch voraussetzungslos: Machtwort vom BGH: Urteile sind für alle da

Klar, das wird nicht durch den IFG gedeckt, sondern durch einem BGH-Urteil. Dennoch finde ich es richtig, dass man die Anfrage über FragDenStaat stellen kann. Schließlich geht es hierbei doch darum den Staat (dazu gehören auch Gerichte) transparenter zu machen - und eben nicht nur um das, was das IFG hergibt.

Klar, kann man so sehen. Es gibt für sowas aber deutlich passendere Plattformen wie openjur, die auch in ein Suchnetzwerk (dejure) eingespannt sind, sodass Querverweise etc. wunderbar funktionieren. Das ist bei juristischer Recherche immer viel wert.

Ich würde empfehlen einfach mal den openjur Account auf Twitter anzuschreiben. Der besorgt die Urteile und stellt sie online (gerade bei solchen medialen Urteilen). Und das für dich kostenlos.

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Genial wäre ja ein Anfragenformular bei openjur, aber das ist wohl kein Thema für dieses Forum…

Gibt sowas doch bei openjur :wink: Einfach auf die Seite des Gerichts dort gehen

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