Darf eine Behörde verlangen, dass eine Anfrage nicht über Dritte (FdS) an sie gestellt wird?

Moin Jakob, grundsätzlich darf die Behörde das nicht. Hier ist es nur leider so, dass es in Bayern kein Informationsfreiheitsgesetz gibt und damit kein Anspruch besteht, überhaupt eine richtige Antwort zu bekommen. Beste Grüße!

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