Darf eine Behörde verlangen, dass eine Anfrage nicht über Dritte (FdS) an sie gestellt wird?

Ich habe eine Anfrage an das Bayerische Kultusministerium gestellt. Aber statt der gewünschten Information werde ich nur darauf verwießen, dass ich die Anfrage über Frag den Staat gestellt habe und die Anfrage stattdessen direkt über ein Kontaktformular des Ministeriums stellen soll.

Ist das Zulässig? Darf das Ministerium eine Bearbeitung der Anfrage verweigern, nur weil sie über eine Dritte Seite gestellt wird? Immerhin bekommt ein Beamter im Ministerium in beiden Fällen eine E-Mail mit dem gleichem Text. Egal ob von FdS oder deren Kontaktformular. Den Sinn verstehe ich deshalb nicht.

Es geht um folgende Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/168509

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Moin Jakob, grundsätzlich darf die Behörde das nicht. Hier ist es nur leider so, dass es in Bayern kein Informationsfreiheitsgesetz gibt und damit kein Anspruch besteht, überhaupt eine richtige Antwort zu bekommen. Beste Grüße!

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