Hi,
nun, du kannst ja einfach der Schwärzung personenbezogener Daten und von Geschäftsgeheimnissen zustimmen, das dürften ja nicht so viele sein - und wenn dir das wichtig ist, kannst du ja mal überlegen, warum das öffentliche Interesse (an genau diesen Daten) groß ist, und dazu z.b. auf andere Presseveröffentlichungen verweisen oder erklären, warum es da z.B. Fehlverhalten gegeben haben könnte.
Dem Ablehnungsgrund § 47 Abs. 1 S. 2 würde ich entgegenhalten, dass der offensichtlich dazu gedacht ist, Quellen zu schützen und laufende Recherchen geheim zu halten, aber so eine nachträgliche Untersuchung und Dokumentation einer Recherche betrifft ja gerade nicht das journalistische (was man schon daran erkennen kann, dass die das ja nicht bei allen Recherchen machen und auch nicht journalistisch ist )
Hoffe, das hilft!
LG