Darf das Koblenzer Ordnungamt bei VIG Übersendung verweigern?

Moin,
darf das Ordnungsamt der Stadt Koblenz bei VIG-Anfragen Zugang zu Kontrollberichten nur vor Ort oder per Telefon gewähren?

Bei nachträglicher Sichtung habe ich das Gefühl, dass die Verwaltungswirtin Informationsverweigerung begeht, da das Vorgehen bei Vollzeitaktivitäten (wie Beruf oder Oberstufe allgemeinbildender Schule) nur bei Abwesenheit, wie durch Ferien oder Überstundenabbau erlaubt, effektiv Zugang zu erhalten. So habe ich immer keine Zeit, an diese Informationen zu kommen, ohne dass jemand anderes sich als ich ausgibt.

Auch wurde im LfDI-RLP-Stil versucht mich von solchen Anträgen abzuhalten, indem ich “bereits bei Antragstellung über die möglichen, sich daraus ergebenden Konsequenzen Gedanken zu machen.” müsse, was prohibitiv wirkt, da insbesondere bei VIG-Anfragen das Ergebnis ungewiss ist, obwohl die Hoffnung lautet, dass bei ordnungsgemäßer Kontrolle keine Verstöße attestiert werden.

Beim Landessaftladen merke ich, dass zumindest der Referent (Uli Mack) keine Lust auf etwas komplexere Informationszugänge hat, da er, obwohl ich, meines Erachtens, glaubhaft auf der Dienststelle einen sozialen Härtefall (nicht einmal 400€ auf dem Konto) vorgetragen habe, selbst nicht vom angedrohten Höchstsatz (855€) abgewichen ist. Die Literatur (VV-LTranspG 24.1; Heinemann LTranspG RLP S. 373) gibt mir Recht, da Geltendmachung des Informationszugangs durch hohe Kosten unmöglich gemacht wird.

LG

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