[Crowdfunding] BMI nutzt Widerspruchsbescheid zur Abgabe von Abschreckungsgebühren

Durch die Ablehnung und meines Widerspruchs auf eine einfache Anfrage nach ein paar Screenshots von Twitter, hat das BMI 30€ Gebühr gefordert. Wohlgemerkt, nur für die Ablehnung, erhalten habe ich keine Daten.

Meiner Meinung läuft das dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) entgegen, denn dies wirkt eher wie eine simple Abschreckmaßnahme.
Dass ich die Ablehnung auch nicht nachvollziehen kann, da das Screenshot-Erstellen kaum als Datenerstellung zu werten sein sollte, sei dabei erst einmal nebensächlich.

Insbesondere wurde ich auch nicht zuvor darauf hingewiesen, dass ebendiese Kosten bei Ablehnung anfallen würden, wie es der Standardtext bei FdS-IFG-Anfragen eigentlich verlangt.

Das BMU zeigt bei einer ähnlichen Anfrage auch, dass eine Ablehnung des Widerspruchs auch ohne Gebühren möglich ist. :thinking:

Wenn ihr das auch so findet, dann würde ich mich freuen, wenn ihr mittels der neuen Crowdfunding-Option die Anfrage unterstützt, sodass ich die 30€ zurück bekomme. (+10€ FdS-Bearbeitungsgebühr)

Hier spenden:
Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") - FragDenStaat

Die Spende ist steuerlich absetzbar, da sie an die OKF geht.

In dieser Hinsicht würde ich der Behörde keine Vorwürfe machen.
So schreibst du in deiner Anfrage:

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.

Da der Informationszugang nicht gebührenpflichtig war, hat die Behörde hier korrekt gehandelt.
Dein Widerspruch ist ein ganz normales Instrument des Verwaltungsrechts und hat mit dem Informationszugang eher indirekt zu tun. Ich bin auch noch von keiner einzigen Behörde jemals darauf hingewiesen worden, dass ein Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn er zurückgewiesen wird.
So benötigt ein Widerspruchsverfahren ja auch eine bestimmte Form und muss bestimmte Fristen einhalten.
Im Zuge dessen könnte/sollte(?) man sich auch mit den eventuellen Kosten beschäftigen.

FdS weißt (meines Wissens) auch nicht direkt auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hin, da ein Widerspruch doch komplexer als ein einfacher Antrag ist, wobei dennoch auf einer Hilfeseite auch auf die Kosten hingewiesen wird:

https://fragdenstaat.de/info/informationsfreiheit/widersprueche-klagen/:
Die Ablehnung eines Widerspruchs kostet in der Regel 30 Euro.

Hier wurde dem Widerspruch teilweise stattgegeben, allerdings wurde ein Teil des Widerspruchs auch zurückgewiesen…
In diesem Fall bin ich mir tatsächlich nicht sicher, wieso keine Gebühren erhoben wurden.
Es macht zwar Sinn im Falle einer teilweisen Stattgabe keine Gebühren zu erheben und ich kann mich jetzt auch nicht direkt an einen Fall erinnern, bei dem eine teilweise Stattgabe gebührenpflichtig war.
Aber meines Wissens nach müssen Behörden von Amts wegen Gebühren erheben, wenn Sie eine gebührenpflichtige Handlung ausführen.
Und nach IFGGebV “Teil A Gebühren” Nr. 5 wird für die “[v]ollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs” mindestens eine Gebühr von 30 € erhoben.

In deinem Fall würde es sich lohnen auf den Ausgang von Arnes Klage zu warten.
Der Fall ist ähnlich gelagert und dürfte einige grundlegende Fragen beantworten.
Das wird dir leider nicht bei deine Kosten helfen, aber vielleicht bei deinem Informationsbegehren, wenn denn mal eine Entscheidung ergeht.

Dies stellt nur die Meinung eines juristischen Laien dar. Wer Ergänzungen hat oder Fehler in meinen Ausführungen findet, meldet sich bitte
EDIT: Es gibt auch je nach Behörde Unterschiede. So legen manche Behörden das IFG eher zugunsten des Bürgers aus, während andere dies nicht tun.
Das Innenministerium ist dabei ganz oben auf der Ablehnungsskala wie Arne hier ab Minute 7 so schön sagt, während das Umweltministerium eine andere Tradition hat und auch Allgemein mehr mit zivil-gesellschaftlichen Projekten zusammenarbeitet und deshalb “freundlicher” ist.

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@arne.semsrott davon nichts im Blogpost oder anderswo gelesen. Was hat es damit auf sich?

Wir packen 15% auf den Betrag, um die Gebühren der Anbieter (z.B. Paypal, Stripe) zu decken und das Ausfallrisiko zu deckeln. Bei vielen Anbietern kann man später noch eine Überweisung zurückziehen, sodass wir auf dem Betrag sitzenbleiben würden. Ich ergänze das im Blogbeitrag, wenn ich das da vergessen hab.

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Ich seh grad, hatte ich schon geschrieben: Um mögliche Zahlungsausfälle auszugleichen, sammeln wir im Crowdfunding grundsätzlich 15% mehr Geld als erforderlich ist. Überschüssiges Geld wird in weitere Klagen von FragDenStaat investiert. :wink:

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Wobei in meine Fall ja 15% von 30€ eigentlich 4,50€ sein müssten, und nicht 10€… :thinking:

0.15×30=4.5

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Es wird auf den nächsten 10er aufgerundet, damit die Beträge nicht so krumm werden. Siehe auch hier:

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Aha! Das war des Pudels Kern. :slight_smile:

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