Corona: Terminkalender, Aktenlisten, ... wegen "Untätigkeit" anfragen

Hallo,

ich habe eine etwas schwammige Frage, die daher auch sehr schlechte Suchbegriffe abgibt. Bzgl. Corona besteht der Eindruck, dass unsere Landesregierung (im Saarland) vorwiegend nichts macht. Via IFG kann ich nur Dokumente anfragen, d.h. um Versäumnisse nachzuweisen muß ich schon arg “über Bande” spielen.

Ich habe irgendwo gelesen, dass ich Terminkalender von Politikern abfragen kann. Darüber sollte ich dann alle Besprechungen, Sitzungen, … sehen können. Ist das korrekt? Kann ich das “einfach so” einfordern? Mag jemand Erfahrungen teilen, damit ich meine Anfrage möglichst präzise stellen kann?

Selbiges gilt für Akten zum Thema Corona: Correctiv hat irgendwo angemerkt, man könne auch einfach eine Liste der Akten anfordern. Hat da jemand Erfahrung damit? Ich würde das gerne auf “in Verbindung mit Corona” einschränken, damit die Anfrage nicht zu groß wird. Gleichzeitig habe ich Angst, dass die Anfrage so zu schwammig ist und die Möglichkeit bietet, auszuweichen. Hat da jemand Tipps für mich?

Ganz allgemein merke ich, dass ich zu wenig Ahnung von der Arbeit von Behörden und den Abläufen habe. Falls da jemand einen Crashkurs weiß … :wink:

viele Grüße,
Achim

Moin Achim,

Was verleitet dich zu dieser Annahme? Gibt es exemplarische Bereiche, in denen das besonders auffällt? Wenn ja, beschränke dich im Folgenden auf diese Bereiche.

Kalender können als Verwaltungs-Dokumente durchaus dem IFG unterliegen. Es gibt allerdings je nach Stellung der Politiker:in ggf. Ausschlussgründe, wenn die Innere Sicherheit des Landes dadurch berührt werden könnte.
Das ist aber nicht schlimm, da die Anfrage im worst case dann einfach nur abgelehnt wird.

Du kannst zunächst eine Übersicht der Aktentitel zu einem bestimmten Thema anfordern und dann in einem zweiten Schritt einzelne Akten ganz gezielt mit einer neuen Anfrage (aus Kostengründen sollte man das dann wirklich als neue Anfrage stellen) anfragen.

Die Behörden sind verpflichtet, dich bei der Antragstellung zu unterstützen und zu beraten. Das steht im SIFG (anders, als in anderen Landes-IFG) nicht explizit drin, aber es ist übliche Rechtspraxis. Wenn die Antwort dich nicht überzeugt, kannst du einfach nachfragen, oder den Landesbeauftragten um Vermittlung bitten (das Vermittlungsverfahren ist stets kostenlos).

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Side topic: Wie zitiere ich denn so schön, wie du es gemacht hast? Ich finde es nicht!?

Unsere Gesundheitsministerin hat gerade angesagt, dass sie sich vorbereitet und die Situation “noch genauer” beobachten wird. Relevant Infos sind auf der offiziellen Seite gar nicht oder nur schwer zu finden. Wir haben vollen Präsenzunterricht ohne Masken. Die Kultusministerin hat - etwas überspitzt - gesagt, dass es in der Schule nichts ändern, weil sie das in anderen Bereichen des Lebens ja auch nicht machen. Usw.

Danke für die Aussage mit den Kalendern. Sicherheit dürfte im akuten Fall kein Argument sein.

Von den Akten habe ich am wenistgen Ahnung. Du sagst, ich kann z.B. eine Liste der Aktentitel zum Thema Corona anfragen? Vermutlich muß ich das dann pro relevantem Ministerium (Gesundheit, Schule, …) machen? Du erwähnst Kosten. Für den Aufwand, die Liste zu erstellen? Kannst du die Größenordnung schätzen? Anzahl Stellen reicht mir. :wink:

Bzgl. der Hilfe durch die Behörden: Das bezieht sich nicht auf die Behörde, die ich anfrage, sondern auf die, die für das IFG zuständig ist. Korrekt? Das ist in unserem Fall die Datenschutzstelle und mit denen habe ich in der Tat schon gute Erfahrungen gemacht.

In jedem Fall schonmal großen Dank für die Rückmeldung!

Ja, du kannst bei jeder Behörde immer nur die dort vorliegenden Unterlagen einsehen. Eine Verpflichtung zur Beschaffung der Informationen gibt es m.W. in keinem Bundesland.

Die Kosten entstehen für den Verwaltungsaufwand allgemein, also Recherche, Zusammenstellen, Prüfung von Ausschlussgründen, Schwärzungen, interne Abstimmungen, Erstellung des Bescheids, …
Die Gebühren im Saarland kenne ich jetzt nicht, je nach Anspruchsgrundlage sind in anderen Bundesländern Kosten im 2- bis 4-stelligen Bereich zu erwarten (in den meisten Bundesländern maximal 500 Euro, in manchen Bundesländern aber auch bis zu 1000 Euro, wobei einfache kurze Auskünfte / ein Arbeitsaufwand von unter 30 Minuten i.d.R. nicht berechnet werden). Du kannst im Antrag aber einen Passus aufnehmen, dass du von einer einfachen / kostenlosen Anfrage ausgehst und dir andernfalls die voraussichtlichen Gebühren vorher grob mitgeteilt werden sollen. Dieser Passus ist bei Anfrage über FdS automatisch in modifizierter Form dabei.

Und wie gesagt, die Behörden sollen bei der Antragstellung unterstützen. Ich bitte manchmal schon im Antrag um Rückruf durch den Sachbearbeiter (Telefonnummer angeben! :sweat_smile: ) und erkläre ihm dann am Telefon, was ich konkret suche / brauche, falls das aus dem Antrag nicht genau genug hervorgeht oder schwer zu formulieren war. Du kannst den Antrag alternativ auch komplett telefonisch stellen (außer in Mecklenburg-Vorpommern).

Ja, in jedem Bundesland mit IFG / TG gibt es eine Behörde, die die Einhaltung des Gesetzes überwacht und bei der man sich beschweren und um Vermittlung bitten kann. Das Verfahren kostet nichts, ersetzt allerdings keinen Rechtsbehelf, d.h. die Fristen für Widerspruch und Klage laufen trotz des Vermittlungsantrags weiter!

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