Man könnte ja mal folgendes im Zusammenhang mit Corona/COVID-19 anfragen:
interne Dokumente, die eine Corona-Sonderzahlung als Gehaltszahlung gemäß § 3 Nr. 11a EStG und deren Höhe in für Beschäftigte in Ihrer Behörde regeln oder ankündigen, sofern dies geschehen oder geplant ist.
(Nach FAQ Punkt 7 ist dies auch öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern möglich.)
Ziel wäre: Welche Behörden nutzen die Möglichkeit?`Welche Behörden zeigen Wertschätzung ggü. von Corona evt. betroffenen Beschäftigten (Gesundheitsämter, Krankenhaus, etc.?) oder der eventuellen Mehrbelastung?
Für den Anwendungsbereich des TVÖD macht es m. M. n. keinen Sinn, da die Behörden tariflich an diesen gebunden sind.
Interessant wäre es jedoch für den Bereich der Landesverwaltungen, also Schulen, Hochschulen, Universitäten und deren Kliniken, Landesbehörden und -Betriebe und weitere. Wäre schon interessant zu wissen, welche Behörde da wem welche Sonderzahlungen gewährt. Wobei ich mir da auch nicht sicher bin, ob der TVL Sonderzahlungen zulässt.