[BW] Kommunale Einzelbuchungsdaten

Hallo zusammen!

Ich wollte von meiner Heimatstadt gerne wissen, wieviel sie für konkrete Baumaßnahmen ausgegeben hat. Natürlich werden aggregierte Zahlen im Haushaltsplan veröffentlicht, wirklich interessant sind diese aber nicht.

Konkret hätte ich gerne Informationen wie

“Kommune X hat am 10.10.2020 neue Ampeln bei Firma Y für Z Euro gekauft”.

Ist die Herausgabe solcher Informationen nach LIFG in Baden-Württemberg möglich? Hat das von euch schonmal jemand gemacht?

Die Finanzverwaltung meiner Heimatstadt zeigt sich hier besorgt und meint, dass das aufgrund der vom LIFG geschützten Geschäftsgeheimnisse schwierig werden könnte.

Finde ich ehrlich gesagt irritierend, dass solche grundsätzlichen Informationen wie die Verwendung öffentlicher Gelder so schwer zugänglich sind.

Viele Grüße!

Jens

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Hallo und willkommen im Forum, schön dass du dich für Transparenz interessierst!

Gibts es darüber mehr Details? Welche Informationen von denen die du Angefragt hast enthalten Geschäftsgeheimnisse? Liegt eine Einwilligung der Gegenseite vor? Um welche Dokumente handelt es sicht? Reich eine einfache Schwärzung aus?
Das sind Fragen die du der Finanzverwaltung gerne mal stellen kannst. Behörden sind oft schnell damit Anfragen abzulehnen, ohne sich genauer mit dem Thema zu beschäftigen. Grundsätzlich unterliegen die Behörden alle einer Beratungspflicht dir gegenüber (§ 25 VwVfG), du darfst gerne verlangen dass sie dir Hilfe anbieten müssen um die Informationen, die du haben willst, zu kriegen.

Ja, genau deshalb bieten wir in diesem Forum Unterstützung gegen mauernde Behörden (von denen es leider sehr viele zu geben scheint :confused:).

Du kannst auch gerne deine Anfrage verlinken, dann können wir dir ein bisschen konkreter helfen.

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Hallo @fnord!

Mir geht es in erster Linie darum zu verstehen, was für Einzelbuchungen nicht veröffentlicht werden können (falls diese überhaupt existieren). Das einzige, was ich finden konnte, ist ein Urteil von 2013, wo die Stadt Neustadt die Herausgabe von Leasingverträgen der Verwaltung mit BMW verweigert hat (VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 06.09.2013 - 4 K 242/13.NW - openJur). Allerdings ist das erstens in RLP, und zweitens vor dem Landestransparenzgesetz dort.

Am liebsten würde ich erreichen, dass sämtliche kommunale Transaktionen veröffentlicht werden (also einfach ein Gesamtexport vom SAP-System oder so). Ich kann nicht nachvollziehen, woran es liegt, dass ich nicht einfach irgendwo nachschauen kann, welches Geld wann wohin geflossen ist :slightly_frowning_face:

Ich hatte einfach per Mail Kontakt aufgenommen - da wusste ich noch nicht, dass es fragdenstaat gibt :sweat_smile:

Gerne kann ich über fragdenstaat eine Anfrage stellen. Denkst du es ist sinnvoller, nach konkreten Transaktionen zu fragen oder nach allen aus einem Haushaltsjahr?

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Dann ist der Weg über eine Anfrage (über FragDenStaat oder per E-Mail ist am Ende egal, ich persönlich finde FragDenStaat einfach sehr bequem, auch weil man über den Schriftverkehr wunderbar diskutieren kann um einen klugen nächsten Schritt in der Anfrage zu nehmen) der erste Schritt in diese Richtung! :slight_smile:

Ich glaube das hat ein bisschen mit einem veralteten Glauben an das “Amtsgeheimnis” zu tun, dass Behörden am liebsten ganz alleine in ihrem Kämmerchen ihre Arbeit erledigen wollen ohne das neugierige und interessierte Bürger:innen einen Einblick bekommen. Es könnte ja sein dass sie Fehler sehen? Hier im Forum gab es vor ein paar Tagen auch ein Thema, wo jemand von einer Behörde sich über FragDenStaat beschwert hat, da kannst du gerne mal ein paar Argumentationslinien der Person sehen, warum das mit den Anfragen doof ist.
Ich persönlich verstehe auch nicht weshalb Transparenz so ein großes Problem darstellen soll, aber das auszuführen wäre ein bisschen weit Weg vom Thema.

Ich denke das ist eher persönliche Geschmackssache, egal was du fragst, interessant wird was die Behörde antwortet. Du kannst in deiner Anfrage auch gerne erwähnen dass du die Daten im maschinenlesbaren Format erhälst, sonst kann es ganz schnell passieren dass du eine eingescannte Tabellenkalkulation bekommst.
Daher mein Tipp: Einfach mal eine Anfrage stellen und schauen was bei rum kommt! :slight_smile:

Versuchen kostet nichts. Auch den Beauftragten dann bei Ablehnung einschalten. In Baden-Württemberg ist der relativ brauchbar und hilfreich.

Grundsätzlich ist das LIFG in solchen Punkten aber deutlich schwächer als z.B. das IFG NRW. Die Frage ob solche Zahlen bereits Geschäftsgeheimnisse sind ist wohl vom Einzelfall abhängig. Meistens wohl nicht aber andere Konstellationen sind denkbar.

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Da verlinke ich doch gerne noch mal das Transparenzranking, in welchem alle IFGs ein bisschen übersichtlich dokumentiert sind. Und ja, Ba-Wü ist da sehr weit unten. :confused:

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank an euch für eure Unterstützung. Ich habe jetzt mal mit dem Stadtkämmerer telefoniert, und ich glaube, dass er an Transparenz absolut interessiert ist, nur selber nicht weiß, was er veröffentlichen darf und was nicht.

Vielleicht ist die beste Frage an dieser Stelle daher:

Welche Finanzdaten darf eine Kommune explizit nicht veröffentlichen?

Wenn es darauf eine klare (rechtliche) Antwort gäbe, dann wäre das echt super. Freue mich gerade richtig, dass es bei mir in der Stadt scheinbar jemanden gibt, der an Transparenz interessiert ist :blush:

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Hallo @jens-ox,
soweit ich mir die Rechtssprechung so angeschaut habe, wird überall bejaht, dass Preise für Produkte oder Dienstleistungen auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sein können, da dort unter Umständen Rückschlüsse auf interne Kalkluationen und Betriebsführung gezogen werden können.
Allerdings sagt das LIFG auch, dass die betroffene Person der Veröffentlichung zustimmen kann. Die kann man also fragen. Sofern man also die Firma kennt (oder in Erfahrung bringt mit anderen Anfragen), kann man die sogar selbst fragen.
Ich mache dem Mitarbeiter dort auch keine Vorwürfe, da mir die Fehlerkultur in Behörden bekannt ist. Schön aber, wenn sich so auch mal eine Möglichkeit ergibt, dass wir aus dem FdS Bereich auch mal was an die Behörden als Rat zurückgeben könnten.
LG

:+1: für diese Intitiative! Das klingt doch schon mal gut für den Anfang. Klare rechtliche Antworten sind leider immer schwierig da es immer auf konkrete Umstände ankommt. Ich würde dir empfehlen dem Stadtkämmerer mal vorzuschlagen ein mal eine Liste an Informationen zu machen die er gerne veröffentlichen möchte, und diese dann mit bitte um rechtliche Einschätzung an die LfDI Ba-Wü sendet. Das IFG Ba-Wü sagt in § 12 Abs. 2

(2) Antragsberechtigte, geschützte Personen und informationspflichtige Stellen können die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen und sich über sie selbst betreffende Rechte und Pflichten nach diesem Gesetz beraten lassen.

Das heißt dass sich der Stadtkämmerer dort gerne Rechtverbindlich beraten lassen kann, was geht und was nicht geht. Genau dafür ist die LfDI da.

Du kannst auch gerne noch mal auf § 11 Abs. 1 Satz 1 hinweisen:

(1) Für die informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 gilt der Grundsatz, dass möglichst viele zur Veröffentlichung geeignete amtliche Informationen nach Maßgabe dieses Gesetzes über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung zu stellen sind.

Damit kannst du den Stadtkämmerer vielleicht noch mal moivieren dass die Veröffentlichungen sogar explizit im Sinne des Gesetzes sind.