Bundeskanzleramt mauert zu Stellungnahme von Sigmar Gabriel

Hi Leute,

Wie Ihr vielleicht wisst, klagt FDS derzeit gegen das Bundeskanzleramt, um Unterlagen des Karenzzeitgremiums zu Sigmar Gabriel zu erhalten.

Im FDS Blog steht:

Zudem legte auch Sigmar Gabriel höchstpersönlich sein Veto ein - er meint, dass von der Veröffentlichung seine personenbezogenen Daten betroffen seien.

die genaue Argumentation des BK findet man hier:

Mich hat das ‘‘Veto’’ von Sigmar Gabriel zu dem Fall interessiert und so habe ich das auch mal angefragt:

Das BK schreibt nun

Sehr XXXXXX

Sie teilten mir mit, dass Sie im Rahmen des o.g. IFG-Verfahrens auf den Zugang zu personenbezogenen Daten verzichten und ein Drittbeteiligungsverfahren somit entbehrlich sei.

Sie haben sich mit Ihrem Antrag explizit auf die Korrespondenz des Bundeskanzleramtes mit Herrn Sigmar Gabriel im Zusammenhang mit dem Verfahren 13 IFG-02814-In 2019/NA 297 bezogen. Dieser Schriftwechsel beinhaltet die Drittbeteiligung von Herrn Gabriel in dem benannten Verfahren zu seinen Karenzzeitunterlagen sowie seine Antwort dazu. Bei diesem Schriftverkehr handelt sich mithin um Dokumente, die ausschließlich personenbezogene Daten enthalten und insgesamt unter den Anwendungsbereich des § 5 Abs. 2 IFG fallen. Eine teilweise Schwärzung ist daher nicht möglich.

Vor einer Freigabe der beantragten Dokumente ist demnach ein zeit- und kostenintensives Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG durchzuführen. Wie bereits mit Schreiben vom 5. Mai 2021 mitgeteilt, ist Ihr Antrag gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen.

Ich bitte Sie, mir die Begründung Ihres Antrages innerhalb von 2 Wochen zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Was kann ich nun tun ? Ich denke die Aussage, dass es sich hier ausschließlich um personenbezogene Daten handelt, zeigt dass man hier sehr extensive Begriffsauslegung nutzt.

1 „Gefällt mir“

Hi,
ich habe mich jetzt mal durch den Fall gewühlt. Ich verstehe die so, dass die sagen, da es sich ja um ein Schreiben vom Herrn Gabriel handelt, ist alles darin deswegen personenbezogen, weil man ja weiß, dass es ein Schreiben von Herrn Grabriel ist. Dem würde ich sogar zustimmen. Ich halte es fast für unmöglich hier was zu schwärzen, was dann irgendwas nutzen könnte. Da bleibt dann nur nur übrig Sehr geehrte Damen und Herren … und Mit freundlichen Grüßen.
Und nun müssen die ein Abwägung durchführen, die sind also verpflichtet zu fragen, was Deine Gründe für eine Einsicht sind. Das bewerte ich schon mal positiv, weil sie erstmal nicht pauschal was abgelehnt haben. Du musst nun also herausfinden, warum Deine Interessen bzw. die der Öffentlichkeit höher wiegen und daher hinter den Interessen von Herrn Gabriel zurückstehen sollten. Im Schriftverkehr haben sie ja nur pauschal gesagt, dass Herr Gabriel im Drittbeteiligungsverfahren eine Veröffentlichung abgelehnt hat.
Im Übrigen halte ich die Formulierung:
“Gemäß $S 5 Abs. 1 IFG darf Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Um dies zu ermitteln, ist ein zeit- und kostenintensives Drittbeteiligungsverfahren gemäß 8 8 IFG durchzuführen.”
so pauschal nicht für rechtskonform. Ich glaube, die müssten zuerst mit Deiner Begründung prüfen, ob Dein Informationsanspruch höher wiegt, als das Geheimhaltungsinteresse von Herrn Gabriel. Erst wenn die da zu einem für Dich negativen Ergebnis kommen, kommt das Drittbeteiligungsverfahren.
So würde ich versuchen vorzugehen. Begründen und dann aber feststellen, dass die das Drittbeteiligungsverfahren nicht starten, bevor Du nochmal was dazu sagen kannst.
LG

1 „Gefällt mir“

Also wäre es taktisch klüger wenn ich nach der Stellungnahme des ‘‘Dritten’’ gefragt hätte ?

Hier weiß ja spätestens durch den Blogbeitrag von FDS jeder, wer der Dritte ist…

Oder ist es in diesem Fall unmöglich ohne Drittbeteiligung, da man ja immer weiß, dass es Herrn Gabriel betrifft

1 „Gefällt mir“

Das stimmt hat mich auch gewundert – man geht auf die Bürger zu, ohne sofort ablehnende Bescheide rsauszuhauen.

In den nächsten Tagen schreibe ich mal an einer Antwort – Ihr könnt ja wenn Ihr wollt kurz drüber schauen.

1 „Gefällt mir“

Also wie ich meinte, die Drittbeteiligung dürfte nur losgehen, wenn die der Ansicht sind, dass Deine Interessen hinter denen des anderen zurückstehen. Die kennen ja nun aber die Stellungnahme schon und damit die schutzwürdigen Interessen des Dritten bzw. können diese abwiegen. Wenn die die Informationen rausgeben, weil die der Meinung sind, deine Interessen überwiegen, dann kann Herr Gabriel klagen. Dann aber gegen die Behörde.
Und Du musst ja das Aktenzeichen angeben oder einen Vorgang. Damit ist ja dann klar, wer gemeint ist. Personenbezogene Daten sind auch solche, wo sich mithilfe indirekter Merkmale die Person eindeutig ermitteln lässt. Ja und dazu dürfte dann auch der Blogeintrag zählen.
LG

1 „Gefällt mir“