Bundesbehörde (BMG) kann Frage nicht beantworten u. verweist nun auf GKV-SV

Entwicklung der Leistungsfälle der Gesetzlichen Krankenversicherung minderjähriger Versicherter, über ärztlich verordnete "spezielle Krankenbeobachtung" nach Ziffer 24, § 37 Abs. 2 SGB V (2016-2021) - FragDenStaat. Hallo, dem Bundesministerium liegen keine Angaben zu meiner vor. Es verweist nun auf den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Wie verfahre ich weiter? Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Zu deinem Fall: Dann würde ich - wie das BMG selbst sagt - die Träger der Krankenversicherung (soweit möglich) anfragen: Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen. Es gibt Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen (EK), Innungskrankenkassen (IKK), die Knappschaft sowie die Landwirtschaftliche Krankenkasse.

Danke für die schnelle Antwort. Ich wollte vor allem wissen, ob FragDenStaat dranbleibt oder ob ich erneut selbst aktiv werden muss. Die Krankenkassen geben die Zahlen seit 20 Jahren nicht heraus. Daher meine Anfrage über euch. Es gibt ein neues Gesetz -das GKV-IPReG, dass Minderjährige, die auf z.B. künstliche Beatmung angewiesen sind, erfasst. Ab 1.1.23 benötigen diese Kinder vor jeder Verordnung eine fachärztliche Leistung- die Potenzialerhebung. Wir befürchten, dass sich diese Leistung durch hochspezialisierte Fachärzte ortsnah bis zum 1.1.23 nicht erbringen lässt, da aktuell keine strukturelle Vorsorge in diesem Sinn getroffen wird. Kein Land und keine Kommune wird hier Strukturen aufbauen, wenn keine Zahlen vorliegen. Ein riesiges Problem für die betroffenen Familien, zu denen meine eigene zählt ! Die Krankenkassen haben kein Interesse, die Zahlen zu veröffentlichen - man instrumentalisiert den Mangel an Daten lieber,je nach Interessenlage, um die Fallzahlen zu übertreiben oder zu marginalisieren. Außerdem soll das Gesetz GKV-IPReG daraufhin evaluiert werden, ob es die freie Wahl des Wohnortes der betroffenen Patienten wahrt. Wenn jedoch keine Datenlage für Minderjährige vorliegt, das heißt kein Ist-Zustand erhoben werden wurde - macht eine Evaluation keinen Sinn, ebenso wie eine Risiko-Folgenabschätzung oder Umsetzungsbegleitung nicht stattfinden kann.

Hast du denn schon einmal eine Anfrage an die Krankenkassen gestellt? Diese sollten zumindest unter das Landes-IFG fallen, in den Ländern wo es eines gibt.

Danke für diesen Tipp - also z.B. Ortskrankenkassen - insgesamt praktisch jedoch nicht durchführbar und zielführende, da sich die Versicherten auf mehr als 100 Krankenkassen verteilen.

Ich würde hier mal FragDenStaat PLUS - FragDenStaat in den Raum werfen. Für so etwas gibt es das Tool.

Es gibt den GKV-Spitzenverband, bei welcher sich um keine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt und damit dem IFG unterliegt. Ich nehme an, dass dich das Gesundheitsministerium an diese Stelle verwiesen hat. Ob die Informationen vorliegen, müsstest du mal schauen.

Der GKV-Spitzenverband unterliegt dem IFG- habe ich das richtig verstanden? Dann würde ich zunächst dort offiziell anfragen, obwohl diese Daten (Zahl der von den Gesetzentwürfen RISG und GKV-IPReG betroffenen Minderjährigen) ja während des Gesetzgebungsprozesses hätten veröffentlicht werden müssen (da diese Kinder einschlossen). Die stetig anwachsenden Zahlen der erwachsenen Betroffen, dienten als eine der Gesetzesbegründungen. Ich glaube nicht, das der GKV-SV die Zahlen veröffentlicht - kann jedoch fragen. Habt ihr eine Formulierungshilfe, mit der man sich auf das IFG bezieht? und - könnte ich mit FragdenStaat+ an dieser Stelle weitermachen, wenn keine Antwort erteilt wird? Vielen Dank für jeden Tipp

Ja, der GKV-Spitzenverband fällt unter das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.

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